tschudys
Hallo, ich bräuchte Rat. Suche verzweifelt nach der richtigen Wortwahl für die Beendigung der Elternzeit in der ich auch bei meinem alten Arbeitgeber auf 450E basis arbeite.... Kann ich es so schreiben: da eine erneute Schwangerschaft besteht, nehme ich entsprechend §16 Abs. 3 BEEG meine Elternzeit nur bis einschließlich dem 15.08.2017 in Anspruch und beginne zur Inanspruchnahme der Schutzfristen nach §3 Absatz 2 und des §6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes ab dem 16.08.2017 den Mutterschutz. Der errechnete Entbindungstermin ist der 27.09.2017. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Eingangsbestätigung zukommen. Vielen Dank für Ihren/euren Rat Vg tschudys
Hallo, können Sie so machen. Liebe Grüße NB
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