Hallo Frau Bader,
im November kommt mein erstes Kind zur Welt und ich würde gerne 18 - 24 Monate in Elternzeit gehen. Die länge der Elternzeit ist abhängig davon, ob ich im 2. Elternzeitjahr einen MiniJob auf 450€ Basis finde oder nicht.
Nachdem ich mit meinem AG bereits Rücksprache gehalten habe, weiß ich nun schon, dass eine Kürzung / Verlängerung der Elternzeit kein Problem sein wird.
Es wird aber in der Elternzeit keiner Teilzeitbeschäftigung beim aktuellen AG zugestimmt - einem MiniJob in einem anderem Unternehmen (Kellnern, Bürohilfe, etc.) würde aber ohne Probleme zugestimmt werden.
Nun stellen sich mir aber folgende Fragen (zur Formulierung):
1) Beantrage ich einfachheitshalber besser die Elternzeit für 24 Monate und verkürze diese ggf. oder ist es andersrum besser : Beantragung 18 Monate mit Option auf Verlängerung? Und sollte dies im Elternzeitantrag so stehen?
2) In einem Ratgeber habe ich gelesen, dass die Option auf einen MiniJob am besten bereits im Elternzeitantrag genannt wird. Im Netz habe ich aber keine passenden Formulierungen gefunden - sollte dies so geschehen? Reicht dann der Satz "Außerdem melde ich hiermit an, dass ich im 2. Elternzeitjahr ggf. die Aufnahme eines MiniJobs beantragen werde" ??
Vielen Dank im Voraus!
Grüße
Liiieschen
von
Liiieschen
am 21.09.2020, 20:54
Antwort auf:
Frage zur Formulierung im Elternzeitantrag ( Option MiniJob, Option Länge)
Hallo,
um rechtlich im sicheren Bereich zu sein würde ich auf jeden Fall mindestens 24 Monate beantragen. Sie können ja unproblematisch Teilzeit in der Elternzeit arbeiten.
Da Ihr Verhältnis zum Arbeitgeber gut zu sein scheint und er einer Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber wohl zustimmen wird, das können Sie dann später machen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.09.2020
Antwort auf:
Frage zur Formulierung im Elternzeitantrag ( Option MiniJob, Option Länge)
wenn du weniger als 24 monate elternzeit meldest, hast du KEINEN anspruch darauf, sie zu verlängern. unabhängig davon was der AG sagt. das wäre mir persönlich einfach zu riskant. er sagt jetzt , jaja und später beruft er sich aufs gesetz und dann stehst du da. verkürzen kannst du auch nur mit zustimmung. da sind schon einige böse gefallen, die sich auf aussagen verlassen haben die später keiner gesagt haben möchte. von daher melde 2 jahre, suche dir wenn du bereit bist einen anderen job für in der elternzeit, lasse dir das vor vertragsabschluss schriftlich! genemigen, begrenze diesen job auf die elternzeit und zwei monate vor ende der zwei jahre schaust du, ob du nach der elternzeit bei deinem arbeitgeber wieder vollzeit arbeiten möchtest oder du verlängerst den ganzen schmu. dein vollzeitvertrag ist dann futsch, wenn du die elternzeit nicht verlängerst und bei deinem arbeitgeber aber nur teilzeit arbeiten kannst NACH der EZ. solange die EZ als schutzschild im hintergrund mitläuft, ruht dein vz vertrag. sieben wochen vor ende der zwei jahre musst du bescheid geben, wie es weitergeht.
von
mellomania
am 21.09.2020, 21:07