Mein Sohn ist am 13.10.23 geboren! Nach meiner Rechnung muss ich bei meinem Arbeitgeber den Elternzeitantrag bis zum 20.10.23 einreichen,um die 7 Wochen Frist einzuhalten. Der Mutterschutz beinhaltet nach Geburt ja 8 Wochen und endet in meinem Fall am 08.12.2023. Ist das richtig so, oder habe ich einen Denkfehler? Bei meinem ersten Kind habe ich den Antrag auch erst nach der Geburt gestellt… ich warte noch auf Antwort zwecks Betreuung meines Neugeborenen, möchte aber nicht die Frist versäumen. Vielen Dank für die Rückmeldung!
von BabyNuni am 16.10.2023, 15:49