BabyNuni
Mein Sohn ist am 13.10.23 geboren! Nach meiner Rechnung muss ich bei meinem Arbeitgeber den Elternzeitantrag bis zum 20.10.23 einreichen,um die 7 Wochen Frist einzuhalten. Der Mutterschutz beinhaltet nach Geburt ja 8 Wochen und endet in meinem Fall am 08.12.2023. Ist das richtig so, oder habe ich einen Denkfehler? Bei meinem ersten Kind habe ich den Antrag auch erst nach der Geburt gestellt… ich warte noch auf Antwort zwecks Betreuung meines Neugeborenen, möchte aber nicht die Frist versäumen. Vielen Dank für die Rückmeldung!
Hallo, der Antrag ist sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich zu beantragen. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja, du musst den Antrag mind. 7 Wochen vor Ende des nachgeburtlichen Mutterschutzes stellen, wenn du sofort nach dem Mutterschutz Elternzeit nutzen willst. Beachte: Dann muss er dem Arbeitgeber vorliegen - also nicht zu spät abschicken oder am besten persönlich abgeben.
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