Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitantrag Frist versäumt, was kann ich machen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeitantrag Frist versäumt, was kann ich machen?

poldi1083

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Hallo, Unsere Zwillinge sind 19 Monate und ich habe mit meinem Arbeitgeber mündlich vereinbart das ich erst einmal bis auf weiteres zu Hause bleibe. Wir haben bisher nie was schriftliches vereinbart. Mein Chef meinte ich solle mich einfach melden falls ich wieder bereit bin die Arbeit stundenweise nachzugehen. Nun aber möchte die Krankenkasse was schriftliches haben, was mach ich da jetzt? Kann/Darf ich das Datum zurück datieren? Welche Möglichkeit gibt es noch? Vielen Dank schonmal im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist eine unglückliche Situation. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Elternzeit schriftlich zu beantragen. Das haben sie nicht getan, also sind sie rechtlich auch nicht in Elternzeit. Jetzt ist die Frage, wie der Arbeitgeber sich ihnen gegenüber stellt. Steht der Ihnen gut, ist es zurück zu datieren. Wenn nicht, wecken Sie schlafende Hunde. Liebe Grüße NB


Dojii

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Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden, eine mündliche Anmeldung ist gilt nicht als Anmeldung der Elternzeit. Ob dein Arbeitgeber sich darauf einlässt, dir die Elternzeit rückwirkend zu gewähren ist eine andere Sache. Rechtlich gesehen bist du gerade nicht in Elternzeit und kannst daher auch nicht von den Vorteilen profitieren, wie bspw. der kostenlosen Krankenversicherung in dieser Zeit. Ich denke deine Krankenkasse überprüft gerade, ob du für die vergangenen Monate deine Krankenversicherungsbeiträge nachzahlen musst.


Felica

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Da scheint dich dein AG dich jedenfalls nicht als in EZ gemeldet zu haben. Sonst kann ich mir nicht erklären warum sie das von dir haben wollen. Blöde halt für dich das du auch nichts hast.


Pamo

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Ich würde es jetzt schriftlich machen und ggfs zurückdatieren.


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