Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frist bei Antragskorrektur

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frist bei Antragskorrektur

MamavonMia123

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Hallo,  ich wüsste gerne wie es um die Einhaltung  der Frist steht, wenn ich meinen Teilzeit-Antrag fristgerecht eingereicht habe, von Seite der Personalabteilung aber gebeten wurde, dass ich die Angaben im Antrag nochmal konkretisiere.  Wir haben uns nun darauf geeinigt, daß ich diese Korrektur des Antrags erneut abgebe. Es steht auch im neuen Antrag, dass es sich um eine  korrigierte Version  handelt. Wenn ich diesen nun tatsächlich abgebe, gilt der erste Antrag nicht mehr und habe ich somit die Frist nicht eingehalten?  Oder kann ich mich im Zweifel auf den ersten Antrag berufen? Meiner Meinung nach war die Konkretisierung nämlich gar nicht nötig. Danke.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie meinen die Frist von  § 15 Abs. 7 BEEG. Der Antrag muss den Beginn und den Umfang der verringerten Arbeitszeit enthalten. Hat die Personalabteilung schriftlich um die Konkretisierung gebeten u sonst den Antrag abgelehnt? Bitte die Frage neu stellen mit Zusatzinfos. Liebe Grüße NB  


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