MamavonMia123
Hallo Mein AG hat mir entgegen des gültigen Gesetztes BEEG §17(2) meinen restlichen Urlaub zum Jahresende gestrichen. Ich hatte ihn im Vorfeld darauf hingewiesen, dass ich den Urlaub noch im nächsten Jahr nehmen darf, aber es interessiert ihn nicht. Da ich nicht ausschließe, noch dieses Jahr wegen anderer Themen gerichtlich gegen ihn vorzugehen, frage ich mich, ob ich die Wiederherstellung meiner Urlaubstage auf meinem Urlaubskonto schriftlich fordern oder anmahnen muss. Die schriftliche Diskussion zu dem Thema fand bereits letztes Jahr statt. Falls ich hier nochmal tätig werden muss, gibt es eine zeitliche Frist? Sollte ich dagegen das ganze Jahr noch mit meiner Forderung Zeit haben, würde ich nicht wieder in den Streit gehen. Vielen Dank.
Hallo, bitte Frage neu stellen mit genauen Daten. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Hier bin ich tatsächlich auf die Antwort von Frau Bader gespannt, da ich mir nicht sicher bin, ob nicht DU den Anspruch verwirkt hast. Im Gesetzestext heisst es, dass der AG den Urlaub gewähren muss. Dieses hat er getan, indem er dich mehrfach aufgefordert hat, den Urlaub zu verbrauchen, was du einfach mal ignoriert hast ..........
MamavonMia123
Hallo KielSprotte, deine Sichtweise verstehe ich, jedoch bin ich auch verpflichtet meine Arbeit zu erledigen. Ich habe einen Großteil (wirklich viel!) meines Urlaubs in 2025 abgebaut. Mehr war nicht sinnvoll. Mich unentwegt in Urlaub zu schicken und sich dann zu beschweren, dass Aufgaben nicht erledigt werden, ist halt auch kein Weg. Aber OK, vielleicht reicht es, dass mein AG mir den Urlaub gewähren "wollte"/bzw mich zu Urlaub drängte. Ich bin auch gespannt.
Neverland
So sieht es aus, meine Mich da auch daran erinnern zu können das sie auch darauf hingewiesen wurde. Wenn der Chef es nachweisen kann und der urlaub nicht anderweitig geschützt ist wie zB durch EZ, dann könnte es wirklich saublöde aussehen.
WonderWoman
hast du einen urlaubsantrag gestellt den der chef abgewiesen hat? das ist die relevante frage.
KielSprotte
@wonderwoman: nein, der Chef hat sie ständig drauf hingewiesen, dass sie den Urlaub nehmen/eintragen soll, hat sie aber nicht gemacht, weil sie einen Teil in diesem Jahr verbrauchen möchte (da gibt es mehrere Beiträge zu dem Thema).
MamavonMia123
Genau. Ich habe letztes Jahr sehr viel Urlaub genommen und hatte immer noch zuviel übrig. Ich verstehe BEEG §17 (2) nicht so, dass der AG mir meinen Urlaub in ein Jahr zwingen darf und ihn ansonsten einfach verfallen lassen darf, sondern, dass der Urlaub eben nicht nach den ersten Jahr (nach Rückkehr aus der Elternzeit) verfällt. Daher die Frage oben. Bei meiner Kollegin geht es auch schon los. Sie soll den gesamten Urlaub direkt in Anschluss an ihre Elternzeit nehmen... Das Kind ist noch nicht einmal geboren und der AG verplant schon ihren Resturlaub für in ein paar Jahren. Soll das wirklich so richtig sein?
WonderWoman
@kielsprotte aber das darf sie doch. ich habe jetzt mal den ursprungsbeitrag gesucht und gefunden. die ez endete in 2025. dann darf sie den resturlaub von vor der ez noch bis ende 2026 nehmen. nur der neu in 2025 erworbene urlaub darf verfallen.
KielSprotte
@wonderwoman Im Gesetz steht aber nicht "Mitarbeiter -in kann den Urlaub im Jahr der Rückkehr oder Folgejahr nehmen", sondern "AG hat den Urlaub im Jahr der Rückkehr oder Folgejahr zu gewähren". Der Arbeitgeber hat den Urlaub gewährt, Mitarbeiterin ist trotzdem zur Arbeit gekommen - ist der Urlaub u.U. dadurch verfallen?? Zuviel Arbeit halte ich im Zweifelsfall für kein gutes Argument, denn für Vertretung hat ebenfalls der AG zu sorgen....... deshalb meine Neugier auf die Antwort von Frau Bader, wobei die ja auch keine Arbeitsrecht lerin ist........
WonderWoman
einer gewährung muss ein antrag vorausgehen. aber sie hat nichts beantragt, oder? so hatte ich es verstanden. was sagst du denn wenn dein chef kommt und sagt: jetzt passt es mir gerade gut in den kram, du bist ab morgen im urlaub! findeste auch nicht geil, oder? urlaub wird erst beantragt und dann gewährt oder nicht gewährt. angeordneter urlaub unterliegt strengen regeln, muss sorgfältig betrieblich begründet und ziemlich lange vorher (1/2 jahr??) angekündigt werden. urlaub ist nämlich nicht dazu da dass der ag seine kapazitäten reguliert.
MamavonMia123
So wie WonderWoman sehr ich es auch.. daher bin ich hier auch so hartnäckig. Ich habe übrigens gezielt nachgefragt beim AG. Der Urlaub wurde nicht angeordnet. Ich sei frei meinen Urlaub zu nehmen, wann ich möchte, nur müsse ich damit rechnen, dass er dann gegebenenfalls verfällt. So wurde es mir mitgeteilt.
Neverland
Der Unterschied ist aber, der Chef hat sie scheinbar MEHRMALS darauf hingewiesen, das sie bitte Urlauhb abbauen soll. Er hat scheinbar nicht gesagt, ab morgen MUSS du du daheim bleiben. Die Option, Urlaub von vor der EZ muss spätestens am Ende des darauffolgenden Jahres genommen worden sein, zielt ja eher zum Schutze des AN. Wenn Frau erst im Dezember wieder voll da ist, hat sie es deutlich schwieriger den alten Urlaub zu nehmen wie jemand der bereits schon wieder im Januar gestartet ist. Dem dürfte dieser Paraghraph zu Grunde liegen. Der Gesetzgeber ist IMO kein Freund vor "Urlaubsansparereei". Und hier ist die Begründung, warum der urlaub nicht genommen wurde, auch völlig unrelevant. es kann einem als AN völlig latte sein, ob die Arbeit dann liegen bleibt. Dann ist das eben so. Das eigentliche Problem hier dürfte doch sein - weil sonst wäre es kein solches Thema - das bereits in der Vergangenheit extrem viel Urlaub angespart wurde. Da will man jetzt - irgendwo verständlich - endlich mal Grund rein bekommen. Davon ab, seit wann bestimmer AN über betriebliche Abläufe? Die betriebliche Führung obliegt einzig und alleine dem AG - im Rahmen der rechtlichen Optionen. Zu sagen, ich komme arbeiten, weil du Chef die Arbeit nicht schaffst - das geht nicht. ist man mit dem vom Chef vorgeschlagenen Urlaubstagen nicht einverstanden, dann setzt man sich hin und findet einen Kompromiss. Aber auf stur stellen - ein Unding.
MamavonMia123
Hüstl... also bitte.... "Nur auf stur stellen" ist gut. Ihr kennt die Vorgeschichte ja nicht... Die Masse des Urlaubs kam nicht ohne Grund zu Stande und ich durfte sie lange Zeit nicht abbauen, weil es dem AG nicht passte.. und dann auf einnal ein Meinungswechsel und schon wieder alles anders... Ich bin wirklich für fairen Umgang miteinander, aber ich kann mir auch nicht immer alles gefallen lassen.
WonderWoman
@ap: du musst dich nicht rechtfertigen, denn @neverland: gesetze gelten auch zugunsten von arschlöschern. ob die ap früher mal stur war und daher die haltung des chefs verständlich und/oder nachvollziehbar ist ist für die rechtsfindung irrelevant. und es bleibt gesetz: urlaub wird vom an beantragt und vom ag genehmigt. kein an ist gezwungen die "urlaubsvorschäge" des ag anzunehmen.
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