Hallo Mein AG hat mir entgegen des gültigen Gesetztes BEEG §17(2) meinen restlichen Urlaub zum Jahresende gestrichen. Ich hatte ihn im Vorfeld darauf hingewiesen, dass  ich den Urlaub noch im nächsten Jahr nehmen darf, aber es interessiert ihn nicht.  Da ich nicht ausschließe, noch dieses Jahr wegen anderer Themen gerichtlich gegen ihn vorzugehen, frage ich mich, ob ich die Wiederherstellung meiner Urlaubstage  auf meinem Urlaubskonto schriftlich fordern oder anmahnen muss. Die schriftliche Diskussion zu dem Thema fand bereits letztes Jahr statt. Falls ich hier nochmal tätig werden muss, gibt es eine zeitliche Frist?  Sollte ich dagegen das ganze Jahr noch mit meiner Forderung Zeit haben, würde ich nicht wieder in den Streit gehen. Vielen Dank.