Hallo Frau Bader, ich habe am 01.02.2023 die letzte Zahlung des Elterngelds erhalten. Da ich nebenberuflich Selbständig bin und nicht sicher war ob ich während der Elternzeit arbeite, habe ich Elterngeldplus beantragt . Daher gab es nur einen vorläufigen Elterngeldbescheid und es wurde mir das fiktive Einkommen von den Elterngeldzahlungen direkt abgezogen. Da ich während dem Elterngeldbezug nun doch keine Einkünfte erwirtschaftet habe, steht mir ja noch eine Nachzahlung zu. Nun habe ich bereits Anfang Mai die Elterngeldstelle um endgültige Festsetzung gebeten. Die dann angeforderten Unterlagen hatte ich Mitte Mai übersandt. Ende Juli war immer noch nichts geschehen, daraufhin habe ich den Sachstand 2 x angefragt. Mitte August wurde mir dann mitgeteilt, es wären nicht die richtigen Unterlagen eingegangen (was nicht den Tatsachen enstprach), habe dann dem Herren nochmal sein Formular für die Gewinnermittlung ausgefüllt und direkt übermittelt. Nun sind wieder 3 Monate ohne jegliche Rückmeldung vergangen. Nun meine Fragen: 1. Kann ich der Elterngeldstelle eine Frist zur Bearbeitung setzen bzw. gibt es hier generell Fristen die durch Seiten der Elterngeldstelle eingehalten werden müssen? 2. Kann ich Verzugszinsen geltend machen? Vorab schon einmal Herzlichen Dank und Viele Grüße
von Swab am 19.10.2023, 09:28