Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, nun hab ich noch eine Frage: Seit Sep 2011 bn ich wieder berufstätig. November 2011 habe ich beim Bezirksamt Eimsbüttel nachgefragt, wann ich mit der Endabrechnung für mein Elterngeld rechnen kann. Hintergrund ist, dass ich angestellt und nebenbei ein Kleingewerbe angemeldet habe. Daher wurde mein Elterngeld ja erstmal "geschätzt" und muss nun anhand des tatsächlichen Einkommens abgepasst werden. Nun hat man mir im Nov 2011 gesagt, dass sie gerade bei den Anträgen aus 2008 wären. Kann es tatsächlich sein, dass ich auf die Abrechnung 3 Jahre warten muss, oder gibt es da Fristen, die das Amt einhalten muss? Vielen Dank im Voraus. Dima
Hallo, nein, gibt es nicht. Mein Sohn ist 2 1/2 und ich warte..... Liebe Grüsse, NB
blauerVogel
Hallo, das ist bei dir aber nur so, weil du ein Kleingewerbe hast, oder? Weil ich bin angestellt und musste sowas nicht machen. Oder hab ich da jetzt was verpasst? NIcht, dass ich was zurück zahlen muss.....
Mitglied inaktiv
Ja das ist nur, wenn man Gewerbetreibender ist! War höllisch kompliziert, nur weil man sich zum Elterngeld was dazuverdienen will! Würd ich nie wieder machen...lohnt sich nicht! Bei "normal" Angestellten gibt es keine Nachberechnung. VG
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