Marina1985
Sehr geehrte Frau Bader, leider verstehe ich die 3-Monatsfrist für die Beantragung des Elterngeldes in der Praxis nicht ganz. Bis wann musste der Antrag in meinem Fall eingereicht werden bzw. sind wir zu spät dran? Mein Sohn wurde am 14.01. geboren, wir sind also noch im 5. Lebensmonat. Für die ersten beiden Monate habe ich Mutterschaftsgeld erhalten, diese Zeit wird ja so behandelt als hätte ich Elterngeld erhalten. Es geht also um die Zahlungen ab dem 3. Lebensmonat. Besteht hier noch Anspruch oder nicht? Vielen Dank und freundliche Grüße
Hallo, Eine rückwirkende Zahlung ist höchstens für 3 Monate vor dem Monat möglich, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle Ihrer Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung eingegangen ist. Liebe Grüße NB
Dojii
Damit du rückwirkend ab dem 3. Lebensmonat Elterngeld bekommen kannst, muss der Antrag bis spätestens 13.07. bei der Elterngeldstelle eingegangen sein. Vorsicht, es zählt nur der Eingangsstempel bei der Behörde, nicht das Datum wann du es losgeschickt hast!
Ani123
Ich glaube Dojii meint den 13.06.. Von dort aus gesehen gäbe es rückwirkend ab dem 14.03. EG. Ihr Mutterschutz endete am 10.03.. Wie es mit den Tagen 11.+12.+13.03. verläuft weiß ich nicht. Das können sie bei der EG-Stelle nachfragen. Ich vermute, dass sie für die Tage kein Geld erhalten, da kein Mutterschutz mehr und EG erst ab den 14. gezahlt wird. Sie sollten es per Einschreiben wegschicken, damit sie einen Nachweis darüber haben. Leben Sie mit dem KV zusammen? Wenn ja steht einem Elternteil max. 12 Monate EG zu. Um EG zu bekommen müssen mind. 2 Monate genommen werden. EG kann bis zum 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Somit können sie, falls sie es nicht schaffen das Schreiben am 13.06. wegzuschicken es z. B. bis zum 13.07. wegschicken und EG für den Zeitraum vom 3.-13. Lebensmonat beziehen. Wenn Sie alleinerziehend sind können sie 14 Monate EG bis zum 14. Lebensmonat des Kindes beziehen. Um da nichts verfallen zu lassen wäre es wichtig, dass das Schreiben am 13.06. rausgeht.
Dojii
Nein, der 13.07. ist schon richtig. Fristwahrend gilt immer der gesamte Lebensmonat, im Elterngeld wird die Frist nicht taggenau berechnet.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, nun hab ich noch eine Frage: Seit Sep 2011 bn ich wieder berufstätig. November 2011 habe ich beim Bezirksamt Eimsbüttel nachgefragt, wann ich mit der Endabrechnung für mein Elterngeld rechnen kann. Hintergrund ist, dass ich angestellt und nebenbei ein Kleingewerbe angemeldet habe. Daher wurde mein Elterngeld ja erstmal "geschät ...
Hallo, mein Sohn wurde am 5.4.22 geboren! Wann wäre der letzte Tag um Elterngeld rückwirkend zu beantragen! Sind wir schon einen Monat zu spät dran?
Da es in Lebensmonate gerechnet wird, würde es mir helfen den genauen Tag gesagt zu bekommen
Hallo Frau Bader, ich habe am 01.02.2023 die letzte Zahlung des Elterngelds erhalten. Da ich nebenberuflich Selbständig bin und nicht sicher war ob ich während der Elternzeit arbeite, habe ich Elterngeldplus beantragt . Daher gab es nur einen vorläufigen Elterngeldbescheid und es wurde mir das fiktive Einkommen von den Elterngeldzahlungen direkt ...
Hallo, wir haben am 03.08.2024 geheiratet und erwarten am 24.04.2025 ein Kind. Wir möchten nun in Steuerklasse 3/5 wechseln (3 für die Mutter, um das Elterngeld nach der Geburt zu erhöhen). (...Die Steuerklasse muss mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes vorliegen...) Hätten wir damit die Frist verpasst? Oder wird durch die ...
Hallo Frau Bader, mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt, die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren, kann arbeitslosengeld I beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...
Sehr geehrte Frau Bader, bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte. Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt. Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt. Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita