Gerne an alle. Im April 2021 sind meine Zwillinge geboren. Für Zwilling 1 habe ich 2 Jahre Elternzeit und für Zwilling 2 im Anschluss direkt 1 Jahr Elternzeit beantragt. Also 04/2021 bis 04/2023 = Zwilling 1 = 2 Jahre 04/2023 bis 04/2024 = Zwilling 2 = 1 Jahr Somit müssten ja noch 3 Jahre Elternzeit über sein. Frage a) mit welcher Frist, muss ich eine Verlängerung beantragen? b) verlängern darf ich, weil ich mich über 24 Monate im ersten Stepp festgelegt habe? c) welche Vorteile habe ich durch die Verlängerung? Kündigungsschutz ist das einzige was mir einfällt, gibt es noch weitere Vorteile? d) ist eine Verlängerung Sinnvoll? e) verlängere ich zuerst für Zwilling 1 = 1 Jahr und für Zwilling 2 = 2 Jahre oder muss ich erst für Zwilling 2 = 2 Jahre beantragen und dann für Zwilling 1 = 1 Jahr? f) ich könnte ja auch nur 2 Jahre verlängern. Je Zwilling ein Jahr. Kann ich dann später, bis zum 8. Lebensjahr noch ein zweites Mal verlängern? Aktuell arbeite ich seit 07/2022 in TZ in EZ. 15 Stunden. Zu 04/2024 gibt es schon eine Vertragsanpassung von VZ 40 auf TZ 20 Stunden. Liebe Grüße Benlau2021
von BenLau2021 am 15.12.2023, 12:51