Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitantrag - Teilzeitarbeit anderer AG

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeitantrag - Teilzeitarbeit anderer AG

Rain

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Hallo Frau Bader, mein Mann hat bei seinem AG die Elternzeit schriftlich angemeldet, in dem Schreiben hat er ebenfalls beantragt woanders in Teilzeit zu arbeiten. Darf der AG - nur - die Teilzeitbeschäftigung ablehnen, obwohl es mit dem Antrag auf Elternzeit für 3 Jahre gestellt wurde? LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann den Antrag auf TZ ablehnen, wenn der Betrieb weniger als 15 AN hat und wichtige betriebliche Gründe entgegegenstehen. Liebe Grüße NB


Suomi

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Das sind 2 verschiedene Dinge: die EZ von Deinem Mann muss er gar nicht genehmigen. Die kann Dein Mann einfach nehmen bzw. kündigt die durch das Schreiben dem AG nur an. TZ in EZ bei einem anderen AG muss er genehmigen und kann er auch ablehnen. Die reine EZ kann er nicht ablehnen.


mellomania

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Kann er nicht tz beim eigenen AG arbeiten? Ablehnung der tz woanders nur mit triftigen Gründen wie z.b. Konkurrenz


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