Hallo Frau Bader,
mein Mann hat bei seinem AG die Elternzeit schriftlich angemeldet, in dem Schreiben hat er ebenfalls beantragt woanders in Teilzeit zu arbeiten. Darf der AG - nur - die Teilzeitbeschäftigung ablehnen, obwohl es mit dem Antrag auf Elternzeit für 3 Jahre gestellt wurde?
LG
von
Rain
am 24.06.2022, 12:59
Antwort auf:
Elternzeitantrag - Teilzeitarbeit anderer AG
Hallo,
er kann den Antrag auf TZ ablehnen, wenn der Betrieb weniger als 15 AN hat und wichtige betriebliche Gründe entgegegenstehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2022
Antwort auf:
Elternzeitantrag - Teilzeitarbeit anderer AG
Das sind 2 verschiedene Dinge: die EZ von Deinem Mann muss er gar nicht genehmigen. Die kann Dein Mann einfach nehmen bzw. kündigt die durch das Schreiben dem AG nur an.
TZ in EZ bei einem anderen AG muss er genehmigen und kann er auch ablehnen.
Die reine EZ kann er nicht ablehnen.
von
Suomi
am 24.06.2022, 13:12
Antwort auf:
Elternzeitantrag - Teilzeitarbeit anderer AG
Kann er nicht tz beim eigenen AG arbeiten? Ablehnung der tz woanders nur mit triftigen Gründen wie z.b. Konkurrenz
von
mellomania
am 24.06.2022, 14:54