Vionara
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter kommt nächste Woche zur Welt und ich bin unsicher bezüglich der Rechtssicherheit meines Elternzeitantrages i.V.m. dem Antrag auf Teilzeitarbeit in der EZ. Ich kann nur unter der Voraussetzung der TZ 2 Jahre Elternzeit nehmen, andernfalls nur 1 Jahr. (Öffentlicher Dienst, über 2200 Mitarbeiter, seit 8 Jahren beschäftigt) Ich bitte Sie mal über den Antragstext zu schauen und mir eine Rückmeldung dazu zu geben. Lieben Dank! „ Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben möchte ich Elternzeit für mein Kind _________________, geboren am _________________ beantragen. Die Elternzeit soll im unmittelbaren Anschluss an der Mutterschutzfrist starten und zunächst für 2 Jahre bis zum 2. Geburtstag meines Kindes gelten: Start: _________________ Ende: _________________ Ich bestätige, dass mein Kind mit mir in einem Haushalt lebt und von mir selbst betreut und erzogen wird. Gleichzeitig beantrage ich unter Bezugnahme auf § 15 Abs.5 bis 7 BEEG eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit für mein o.g. Kind. Ich möchte meine Tätigkeit folgendermaßen ausüben: Vom _________________ bis _________________ mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden 24 Minuten. Anschließend vom _________________ bis _________________ mit 18 Wochenstunden und vom _________________ bis _________________ mit 30 Wochenstunden. Die Verteilung der Arbeitszeit sollte im 1. Abschnitt auf 2-3 Tage innerhalb der 5-Tage-Woche, im 2. Abschnitt auf 3 Tage innerhalb der 5-Tage-Woche und im 3. Abschnitt auf alle 5 Tage erfolgen. Die Beantragung der Elternzeit auf zwei Jahre gilt nur in Verbindung mit der Genehmigung der Teilzeitbeschäftigung innerhalb der Elternzeit. Andernfalls beantrage ich zunächst die Elternzeit für 1 Jahr im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist vom _________________ bis _________________ und behalte mir die rechtliche Überprüfung der Ablehnungsgründe vor. Ich bitte Sie um eine schriftliche Eingangsbestätigung und Genehmigung des Antrages. Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.“
Hallo, bitte die Hinweise lesen - das kann ich hier nicht machen. Liebe Grüße NB
Ani123
Ob der Abschnitt, dass das Kind mit in deinem Haushalt lebt, mit rein muss, glaube ich nicht. Ich würde ihn weglassen. Ich habe eine Frage: wie kommst du auf 15 Std.24Min.? Die Aufteilung der Stunden auf anfangs nur 2 und/oder 3 Tage kannst du dir wünschen. Dein AG muss dem nicht zustimmen. Er stimmt den Stunden zu und er entscheidet auf wieviele Tage er es verteilt und da gibt es keinen Ablehnungsgrund. Die EZ beim Ablehnen von TZ in EZ nur für 12 Monate zu nehmen und dann die Ablehnungsgründe zu überprüfen: würde ich so nicht machen. Ich würde bei den 2 Jahren EZ bleiben und bei Ablehnung TZ in EZ es prüfen lassen, ob das wirklich so ist. Wenn nicht, dann stellt dein AG dir doch fue Option auf TZ in EZ. Andererseits kann so eine Prüfung auch zu Misstrauen führen. Wenn du dann nur 12 Monate EZ hast ist die Prüfung doch irrelevant, weil du am 1.Geb. deines Kindes wieder arbeiten musst, weil deine EZ da endet. Das Recht auf das 2.Jahr EZ besteht nicht. Es ist Kulanz wenn der AG dem zustimmt. Von 2 aif 3 Jahre zu verlängern geht ohne Zustimmung des AG. Hast du mit deinem AG mal über TZ in EZ gesprochen? Gibt es bereits Mitarbeiter die das gemacht haben bzw. machen? Ich denke, dass das bei einem so großen Unternehmen möglich sein sollte. Wichtig ist, dass du eine Betreuung für dein Kind hast. Denn ohne diese wirst du nicht arbeiten gehen können. Bzgl. deiner EZ: Vielleicht lese ich es auch falsch raus. Du nimmst 2 Jahre EZ. Diese endet am Tag vor dem 2.Geb. deines Kindes. Am 2.Geb. deines Kindes ist diese beendet. EZ beginnt immer mit der Geburt. Der Mutterschutz überschneidet sich dabei, so dass 2 Monate EZ damit paralell laufen.
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