Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitantrag (gerne an alle)

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeitantrag (gerne an alle)

Mitglied inaktiv

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Hallo, Es ist zwar mein drittes Kind, aber es ist doch schon etwas länger her und es gibt nun ja auch ElterngeldPlus (das gab es bei meinen anderen beiden Kindern noch nicht). Mein ET ist der 10.06.22 Kind wird voraussichtlich Anfang Juni geboren wegen geplanter KS (wir nehmen hier mal das Bsp. 2.06.22) Zu meinen Wünschen etc. 1. Ich möchte zwei Jahre Elternzeit nehmen, also bis Anfang Juni 2024 (wäre im oben genannten Bsp ja bis 01.06.24?) 2. Das Elterngeld möchte ich die ersten 12 Monate ausgezahlt bekommen, also bekomme ich das dann bis Anfang Juni 2023 (wäre im Bsp ja bis 1.06.2023?) 3. Ab September 2023 möchte ich gerne wieder Teilzeit arbeiten (in Elternzeit) maximal 30 Stunden. Wie beantrage ich genau das bei meinem Arbeitgeber? Bitte Beispiel, wenn Geburt der 2.06.2022, aber ET der 10.06. wäre. Und eine Frage zum Mutterschaftsgeld. Ich bekomme ja 6 Wochen vorher und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld, ausgehend von geplanten ET (10.06.) oder? Viele liebe Grüsse


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, machbar. 2. Ja, aber das MG wird angerechnet. Sie bekommen also nur 10 Monate EG. 3. Sie stellen 8 Wochen vorher Antrag auf TZ in EZ. Sie können es mit dem Antrag auf EZ auch schon ankündigen. Liebe Grüße NB


Ani123

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Es kommt drauf an, ob sie diese vor oder nach der Geburt melden möchten. Wenn nachher können genaue Daten genannt werden. Wenn vorher nicht. Allerdings können sie bei nachher ggf. noch was abändern bis sie es melden, was bei vorher nicht geht. Beispiel für vorher: "Sehr geehrte xxx, hiermit melde ich Elternzeit für mein Kind, welches voraussichtlich am 10.06.2022 zur Welt kommen wird. Ich werde 2 Jahre Elternzeit nehmen und möchte ab den 01.09.2023 Teilzeit in Elternzeit mit bis zu 30 Wochenstunden wieder arbeiten. Eine Kopie der Geburtsurkunde lasse ich ihnen nach der Geburt zukommen. Mit freundlichen Grüßen xxx" Nach der Geburt: "Sehr geehrte xxx, hiermit melde ich Elternzeit für mein Kind, xxx, welches am 02.06.2022 geboren ist. Elternzeit nehme ich vom 02.06.2022 bis zum 01.06.2024. Ab den 01.09.2023 möchte ich mit bis zu 30 Wochenstunden wieder arbeiten. Eine Kopie der Geburtsurkunde liegt bei. Mit freundlichen Grüßen xxx" Mutterschutz den sie wegen einer Geburt vor ET nicht nehmen können, wird angehängt. Somit wären es, bei Geburt am 02.06.2022 und ET am 10.06.2022, 9 Wochen und 1 Tag Mutterschutz. Er bleibt somit gleich, immer 12 Wochen insgesamt (vor und nach Geburt), außer bei Frühgeburt, dann sind es 12 Wochen nachgeburtlicher Mutterschutz. Bedenken Sie, dass wenn sie 2 Jahre EZ nehmen, der 2. Geburtstag des Kindes ihr 1. Arbeitstag mit dem alten Vertrag wäre. Außer, sie haben fristgerecht ihre EZ verlängert. EZ muss nicht auf die Lebensmonate basieren, somit kann diese auch bis zum Geburtstag gemeldet werden. Um ohne Zustimmung des AG verlängern zu können müssen bei der 1. Meldung mind. 2 Jahre genommen werden. EG beantragen sie bei der EG-Stelle. Wie lange sie das nehmen geht ihrem AG nichts an.


Mitglied inaktiv

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Ergänzend zu der Antwort zuvor : Bei Geburten ab September 21 darf man bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten in EZ.


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