Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann der Vater den Elternzeitantrag beim AG zurücknehmen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kann der Vater den Elternzeitantrag beim AG zurücknehmen?

KIWI

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Sehr geehrte Frau Bader, die Geburt unseres Kindes steht demnächst an. Mein Mann hat bei seinem AG eine Elternzeit ab Geburt beantragt und bestätigt bekommen. Nunmehr wird ein Aufhebungsvertrag verhandelt, der eine Freistellung ab dem errechneten Geburtstermin umfassen wird. Mein Mann möchte deshalb natürlich seinen Elternzeitantrag zurück nehmen. Ist das unter den Voraussetzungen möglich? Vielen Dank vorab! MfG KIWI


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, schlecht. Der Antrag wurde genehmigt. Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass das Kind noch nicht geboren wurde und deshalb der ANtrag noch nicht verbindlich gestellt werden konnte. Aber das steht, insbesondere in Hinblick auf die Überlegung, dass der AG der Freistellung mglw. wegen der EZ zugestimmt hat, auf tönernen Füssen. Liebe Grüße NB


Suomi

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Zurücknehmen kann er die EZ nur noch mit Zustimmung des AG


KIWI

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Das Baby wurde noch nicht geboren, die Elternzeit dementsprechend noch nicht angetreten (das dauert, hoffentlich, noch ein paar Wochen). Laut meiner Recherche, bedarf es der Zustimmung des AG, wenn die Elternzeit z. B. verkürzt wird, wenn diese bereits angetreten wurde. Meine Frage zielt also auf folgendes ab: Während der Freistellung soll das volle Gehalt weiter gezahlt werden. Das wäre natürlich mehr als das Elterngeld. Und Zeit für unser Baby hat mein Mann aufgrund der Freistellung so und so. MfG


KIWI

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Das Baby wurde noch nicht geboren, die Elternzeit dementsprechend noch nicht angetreten (das dauert, hoffentlich, noch ein paar Wochen). Laut meiner Recherche, bedarf es der Zustimmung des AG, wenn die Elternzeit z. B. verkürzt wird, wenn diese bereits angetreten wurde. Meine Frage zielt also auf folgendes ab: Während der Freistellung soll das volle Gehalt weiter gezahlt werden. Das wäre natürlich mehr als das Elterngeld. Und Zeit für unser Baby hat mein Mann aufgrund der Freistellung so und so. MfG


chrissicat

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"Zurücknehmen" kann er die Elternzeit nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt.


Mitglied inaktiv

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Das ist aber schon angemeldet und genehmigt. Da verhält es sich meiner Meinung nach wie bei einem Arbeitsvertrag. Unterschrieben ist ja auch unterschrieben


Sternenschnuppe

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Da muss der Arbeitgeber zustimmen. Was er nicht wird. Denn genau das wird er bei den Verhandlungen zum Aufhebungsvertrag einkalkuliert haben. Dein Mann hat somit nur die Möglichkeit über eine feste Abfindung zu verhandeln.


Dojii

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Es spielt keine Rolle, ob die Elternzeit schon begonnen hat, oder nicht. Da sie fristgerecht angemeldet wurde, kann er davon nur zurücktreten, wenn der Arbeitgeber dem aktiv zustimmt. Verweigert der Arbeitgeber die Zustimmung, muss dein Mann die Elternzeit auch antreten.


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