wuestenkamel
Hallo Frau Bader, mein Mann wurde von seinem Arbeitgeber gedrängt jetzt bereits seinen Elternzeitantrag zu stellen. Er hat beantragt für 1 Jahr ab dem 1.1.21 in Elternzeit zu gehen. Leider haben wir erst danach realisiert, dass das Elterngeld sich ja nicht nach ganzen Monaten richtet und fürchten nun dass wir damit Elterngeld und Lohn verlieren, wenn das Kind nicht am 1. geboren wird. Der Entbindungstermin ist 2.12.20. Unser Plan war es, dass ich in den ersten 8 Wochen Mutterschaftsgeld beziehe und er 12 Monate Elterngeld ab dem 2. Lebensmonat. Somit haben wir 1 Monat Überschneidung und insg. die 14 Monate Elterngeld!? Kann mein Mann seinen Antrag nachträglich ändern und wie müsste dieser dann korrekt lauten? Vielen Dank für Ihre Auskunft und herzliche Grüße Katharina
Hallo, er muss die zwölf Monate Elterngeld in Lebensmonaten nehmen. Noch ist das Kind ja nicht da, ich würde jetzt dem Arbeitgeber einfach kurz mitteilen, dass ein Antrag auf Elternzeit ja erst konkret nach der Geburt möglich ist, da erst dann bekannt ist, wann das Kind tatsächlich geboren wurde. Und einfach sagen, dass es sich nicht um einen Antrag sondern eine Vorankündigung gehandelt hat. Sobald das Kind dann da ist können Sie korrekt in Lebensmonaten die Elternzeit beantragen. Liebe Grüße NB
mellomania
es war sehr unklug, jetzt schon die Elternzeit zu melden. der mann hat KEINEN kündigungsschutz. nur wenn er erst 7 wochen vor dem errechneten ET die Elternzeit noch ohne Genaue Daten meldet. wenn der Geburtstermin klar ist, nochmal melden mit genauen Daten. elterngeld könnt ihr eh erst beantragen, wenn der geburtstermin klar ist. der mann soll jetzt die LEBENSMONATE melden, ohne datum bzw. sagen, dass er ab dem zweiten Lebensmonat für ein JAhr in Elternzeit geht.
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