eralsa14
Hallo Frau Bader, leider muss ich Ihnen noch eine Frage stellen. Ich habe bei meinem AG die Elternzeit im unmittelbaren Anschluss an den Mutterschutz beantragt und genehmigt bekommen, nur hat er mir soeben genannt, dass die Elternzeit bei denen 18 Wochen nach Geburt begonnen hat. Das Kind war ein Frühchen, da stehen mir 12 Wochen zu, aber ich weiß nicht, woher mein AG 18 Wochen her hat. Nun muss ich den Beginn meiner EZ jedoch in meinem Lebenslauf nennen, können Sie mir bitte helfen, wie ich dies am besten löse? Vielen Dank schonmal!!
Hallo, 6 Wochen vorher + 12 Wo nachher. Danach EZ. Liebe Grüße NB
85kathali
Hatte dein vorgeburtlicher Mutterschutz schon begonnen, als dein Kind auf die Welt kam? Wenn nicht, werden die sechs Wochen hinten dran gehängt, also 12+6=18 Wochen ab Geburt.
eralsa14
Stimmt! Ergibt Sinn, vielen Dank! also ist es richtig dass meine Elternzeit 18 Wochen nach Geburt begonnen hat?
eralsa14
Nachtrag: Ich habe soeben gesehen, dass mir Mutterschaftsgeld von meiner Krankenkasse bis einen Tag vor des Datums vom Beginn meiner Elternzeit (nach Datum des Arbeitsgebers, also nach 18 Wochen) zustand, ist es also richtig, dass meine Elternzeit nach 18 Wochen nach Geburt begonnen hat und ist es rechtlich korrekt dieses Datum beim Lebenslauf einzutragen? Vielen Herzlichen Dank!
Ani123
Ihre EZ hat nach 18 Wochen begonnen. Ihr EG hat m Tag der Geburt begonnen. Anfangs laufen EG und Mutterschaftsgeld zeitgleich, wobei der Mutterschaftsgeld Vorrang. Im ihrem Fall bis 18 Wochen nach der Geburt. Nach den 18 Wochen haben sie Anspruch auf EG. Daa EG während des Mutterschutzes wird mit Basis-EG gesehen. In ihrem Fall sind das 5 Monate. Ab dem 6. Monat könnten sie EGplus in Anspruch nehmen. Da sie ein Frühchen haben stehen ihnen 13 Monate Basis-EG zu statt nur 12.
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