Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Berechnung Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

maikata

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld, die mir bisher leider weder mein Arbeitgeber noch eine offizielle Stelle beantworten konnte. Die Sachlage ist folgendermaßen: Ich befinde mich momentan in Elternzeit von meinem ersten Kind (2013 geboren). Mein Vollzeitvertrag aus der Zeit vor Kind 1 ruht deswegen momentan. Bei meinem Arbeitgeber habe ich seit 01.01.15 eine „befristete Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit“. Dieser Vertrag endet am 29.02.2016. Nun bin ich wieder schwanger und meine Mutterschutzfrist beginnt am 18.02.2016. Ich habe deshalb meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich meine Elternzeit von Kind 1 zum 17.02.2016 beende und direkt in den Mutterschutz gehe. Nun ist meine Frage folgende: Von welchem Gehalt berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld? Von der befristeten Teilzeitbeschäftigung, deren Vertrag ja im Februar endet oder bezieht sich der Zuschuss auf meinen ruhenden Vollzeitvertrag, der ja weiterhin ungekündigt bleibt? Ich hoffe sehr, dass Sie mir in dieser Frage weiterhelfen können! Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, was wäre denn am 1.3.2016 ohne Schwangerschaft? Der alte Vollzeitvertrag? Dann bekommen Sie das Mutterschaftsgeld auch nach dem Vollzeitlohn. Liebe Grüße NB


maikata

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, naja, wahrscheinlich hätte ich meinen Teilzeitvertrag verlängert bzw. meine Stundenanzahl erhöht. Ich hatte aber mit meinem Arbeitgeber noch nicht darüber gesprochen!? Gruß


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, Kind 1 wurde im Mai 2019 geboren. Kind 2 kommt voraussichtlich im Juni 2020. Vor Kind 1 war ich vollzeit tätig, seitdem es da ist, bin ich in Elternzeit (EG Plus Bezug) und arbeite seit Oktober letzten Jahres Teilzeit beim selben AG. Diese teilzeit Beschäftigung ist zunächst bis September 2020 befristet (je nachdem ob sic ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Anfang April 2017 unser erstes Kind bekommen und Elternzeit bis Anfang April 2020 genommen. Während der Elternzeit habe ich ab Oktober 2018 in Teilzeit gearbeitet. Mitte April 2020 begann nun die vorgeburtliche Mutterschutzfrist für unser zweites Kind. Meine erste Elternzeit endete eine Woche vor Beginn des Mutte ...

Hallo! Ich bin derzeit in Elternzeit, welche ich bis zum 20.05.2022 verlängert habe, da ich ab dem 21.05.2022 wieder in Mutterschutz mit dem 2. Kind bin. Ich habe in dieser Zeit nicht in TZ gearbeitet, habe ich dennoch ein Anrecht auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld? Vielen lieben Dank Supercricket

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hätte eine kurze Frage bezüglich dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Ich habe vor zwei Wochen mit dem zweiten Kind entbunden. Um in den Mutterschutz zu gehen, habe ich dazu die Elternzeit für mein erstes Kind vorzeitig beendet. Aktuell bin ich also im Mutterschutz und habe bereits von der Krankenkasse m ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und arbeite in der Elternzeit in Teilzeit (20h pro Woche). Vor der Geburt und der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Ich habe die Elternzeit bis zum 2. Geburtstag meines Sohnes beantragt, die Teilzeitbeschäftigung allerdings auf unbestimmte Zeit. Nun bin ich wieder schwanger u ...

Guten Tag Frau Bader, Vor der Geburt erster Kind habe ich in Teilzeit gearbeitet. Mein erstes Kind ist geboren 2022.02, ich habe Elternzeit 2 Jahre und Elterngeld für 1 Jahre genommen. Jetzt Ich bin wieder schwanger ET 2023.08 und habe schön vorzeitig mein Elternzeit beendet. Wegen beginn der neuen Mutterschutzfrist. Wird dann der Arbeitg ...

Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...

Hallo Frau Bader,  bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet.  Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...

Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...