Tanzmaus_M
Wie berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld für Kind 2 wenn 4 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 die Elternzeit von Kind 1 endet? Während EZ von Kind 1 wurde halbtags gearbeitet, die letzten 4 Wochen ganztags beim gleichen Arbeitgeber. Berechnet er sich ausschließlich aus der ganztags Stelle (da diese die letzte war) oder fließt sowohl die halbtags-, als auch die ganztags-Stelle in die Berechnung des Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld für Kind 2 ein (da zu Beginn des 3 Monatszeitraums halbtags, dann ganztags gearbeitet wurde)?
Hallo, das Mutterschaftsgeld wird dann entsprechend dem Vollzeitlohn gezahlt. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Aus dem aktuellen Vertrag. Also Ganztags. Das mit dem Durchschnitt ist nur für Leute die jeden Monat anders verdienen weil sie mal 80 Stunden mal 120 Arbeiten, also auf Stundenbasis. Das ist bei Dir nicht so.
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