Murzel2021
Sehr geehrte Frau Bader, ich erhalte aufgrund meiner kommunalpolitischen Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung, die ich zum Teil versteuern muss und somit als selbstständig zähle. Zugleich werde ich ab November 2022 wieder meine Beschäftigung im öD wieder mit reduzierten Stunden aufnehmen. Wenn ich nun in 2023 mein zweites Kind erwarte, könnte ich ja aufgrund des Elterngeldbezuges des 1. Kindes (von Oktober 2021 bis Oktober 2022) auf das Wirtschaftsjahr 2021 abstellen. Im Jahr 2021 habe ich jedoch von Oktober bis Dezember 2021 Mutterschaftsgeld+AG Zuschuss bzw ab Mitte Dezember Elterngeld erhalten.Werden diese Einkünfte mit gewertet oder muss dann auf das Jahr 2020 zurück gegangen werden? Da ich die Steuerklasse 3 aufgrund der Hochzeit (und somit das höhere Nettoeinkommen) erst seit August 2020 habe, wäre es wohl von Vorteil wenn man das Jahr 2021 zugrunde legt. Besteht diese Möglichkeit? Vielen Dank im Voraus für Ihre Auskunft!
Hallo, bei Mischeinkünften zählt das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr. Wenn Sie in diesem MG oder Eg bis zum 14. Lebensmonat gehabt haben, kann man weiter ausklammern und weiter zurückgehen. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn du in 2021 und 2022 Elterngeld bezogen hast, musst du beide Jahre ausklammern oder keines der beiden. Es ist nicht erlaubt, ein Jahr wegen Elterngeld auszuklammern aber ein anderes mit Elterngeldbezug nicht. Ein Ausklammerungstatbestand muss immer VOLLSTÄNDIG verschoben werden. In dem Fall hast du also nur die Wahl zwischen 2022 und 2020.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Guten Tag Frau Bader, Bei mir liegt folgende Situation vor: Die Elternzeit für meinen älteren Sohn endete am 27.06.25. Der Mutterschutz für meine erneute Schwangerschaft begann am 21.07.25. Damit die Elternzeit meines Sohnes passgenau zum 21.07.25 endet, habe ich die Elternzeit nur bis zum 20.07.25 verlängert. Da ich während meiner Eltern ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin für K1 in EZ bis 21.04.26. Ab 12.01.26 wollte ich auf Basis TZ während EZ wieder arbeiten. Ab 22.04.26 hätte ich die Teilzeit auf Basis Brückenteilzeit fortgesetzt. Nun bin ich wieder schwanger (Mutterschutz 22.05.26). Sollte ich nun, damit ich den vollen AG Zuschuss aus meiner VZ Tätigkeit vo ...
Hallo! Kann mir vielleicht jemand helfen? Mein Arbeitsvertrag endet 15.01. In eine Woche. Und Mutterschutz beginnt 18.01. Ich hab auch ärztliches Attest, deswegen kriege ich kein Alg1 und kein Mutterschaftsgeld von Krankenkasse. Aber jetzt bin ich krank. Ich war noch nicht bei dem Arzt, weil ich nicht arbeite. Aber ich habe gehört, wenn ich jet ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hej! Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte. Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt? Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...
Ich habe folgenden Sachverhalt. Ende April haben wir unser drittes Wunder bekommen. Vor dem ersten Kind habe ich Vollzeit gearbeitet, unbefristet und bin dann in den Mutterschutz. Danach in Teilzeit gearbeitet während Elternzeit und diese zum Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 beendet. In beiden Fällen hat sich das Mutterschaftsgeld anhand mei ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben