andihofi
Liebe Frau Bader, ich habe eine dringende Frage in Sachen Elterngeld: In den letzten 12 Monaten vor Geburt unseres Sohnes (28.09.15) war ich als Lehrerin verbeamtet und ging bisher davon aus, dass sich mein Elterngeld auf dieser Grundlage errechnet. Nun habe ich meinem Elterngeldantrag aber auch einen Steuerbescheid beigelegt, aus dem hervorging, dass ich im Kalenderjahr 2014 auch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit hatte. Faktisch habe ich mir im Jahr 2014 (die Rechnungen beziehen sich auf die Monate Januar bis August 2014) als Referendarin ein paar Groschen dazuverdient, genau genommen 2200 Euro im RAhmen der Kleinunternehmerklausel. Seit August 2014 bin ich aber nicht mehr selbständig tätig. Die Elterngeldstelle möchte aufgrund der Mischeinkünfte nun das Jahr 2014 als Bemessungszeitraum veranschlagen. Da ich hier noch Referendarin und in den Sommerferien arbeitslos war (ohne Arbeitslosengeld!) hieße das für mich, dass mein Elterngeld sehr gering ausfallen würde. Kann ich dagegen noch irgendetwas tun? Schließlich war ich in den letzten 12 Monaten vor Geburt meines Sohnes ja nicht selbständig tätig und werde auch nicht mehr selbständig arbeiten. Wir hatten mit dem Geld fest gerechnet und haben nun ein Problem... Im Nachhinein denke ich mir: Hätte ich bloß keinen Steuerbescheid beigelegt aber hinterher ist man immer schlauer...Danke vorab für Ihre Hilfe! Beste Grüße!
Hallo, Sie sind verpflichtet, alle ANgaben zu machen - gerade als Beamter werden Sie ja ja dem Staat gegenüber keine falschen Angaben machen wollen. Die Verschiebung ist gesetzl. vorgesehen Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Wir sind gerade mit folgender Situation konfrontiert: Mein Mann muss sein Geschäft inklusive Wohnsitz nach Irland verlagern für die kommenden 2 Jahre. Ich bin noch die nächsten 2 Jahre in Elternzeit. Eigentlich wollte ich demnächst wieder arbeiten. Daher überlege ich in Irland eine Teilzeit Tätigkeit (Max 20 h die Woc ...
Liebe Frau Bader, ich habe von meiner Frauenärztin ein absolutes Beschäftigungsverbot erhalten. Nebenbei gehe ich einer selbstständigen Tätigkeit in einem geringerem Umfang nach. Ich habe letztes Jahr zu Beginn meiner Einstellung und im Bewerbungsgespräch meinem Arbeitgeber die selbstständige Tätigkeit mitgeteilt. Muss ich ihm erneut mitteilen, ...
Guten Tag, ich bin bereits seit 2005 in meiner Firma beschäftigt. 2016 kam mein 1. Kind auf die Welt. Nach 1 Jahr Elternzeit habe ich im 2. eine Teilzeitbeschäftigung von 15 Stunden begonnen und bis zur Geburt meines 2. Kindes fortgeführt. Ich habe bei meinem 2. Kind 2 Jahre Elternzeit genommen ohne Tätigkeit und um 3 Monate verlängert bzgl. der ...
Liebe Frau Bader, ich bin noch bis Oktober in Elternzeit und derzeit in der 11. SSW. Mein Frauenarzt wird aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ein Beschäftigungsverbot erteilen. Mein Arbeitgeber ist aber aufgrund des frühen Stadiums noch nicht über die Schwangerschaft informiert. Kann bereits knapp drei Monate vor Wiederaufnahme der Tä ...
Guten Tag Frau Bader, in einer anderen Frage/Antwort habe ich schon gelesen, dass es nicht erlaubt ist, Urlaub vor dem Beschäftigungsverbot anzuordnen. Genau dies soll aber in meiner Firma passieren. Meine Tätigkeit kann ich aufgrund von Gefährdung nicht mehr ausüben, daher soll ich erst allen Urlaub nehmen und dann ins Beschäftigtenverbot g ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin freiberuflich tätig und in der KSK versichert, nebenher arbeite ich auf Minijob-Basis. Kann ich während des ersten Teils des Mutterschutzes (6 Wochen vor der Geburt) in meiner freiberuflichen Tätigkeit weiterarbeiten? Werden die Einkünfte dann auf die Mutterschutzleistung anrechenet oder gilt auch hier das Zuflu ...
Guten Tag Frau Bader, Nach nun 7 jähriger Elternzeit (3 Kinder), möchte ich nun in Teilzeit während der Elternzeit für 16 Stunden bei meinem alten Arbeitgeber tätig werden. Der Antrag wurde nach langer Diskussion genehmigt. Nun soll ich am 01.02.25 starten. Mein Kollege teilte mir allerdings heute mit, dass ich eine völlig neue Tätigkeit aufneh ...
Hallo Frau Bader, ich habe Elternzeit bis Otkober 2025 beantragt. Gerne wollte ich jetzt vorzeitig wieder ins Berufsleben starten. Meinem Arbeitgeber habe ich geschrieben, dass ich gerne im Juni in Teilzeit arbeiten möchte. Nun wurde mir das Angebot gemacht, dass ich eine Stelle bekommen könne. Doch ich müsste einen neune Vertrag unterschre ...
Guten Tag, danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten. Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...
Liebe Frau Bader, ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita