Stefanie9591
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin in der 5 ssw und arbeite in der außerklinischen Intensivpflege ich habe gestern meinen Teamleiter von der Schwangerschaft informiert und dieser hat mich heute direkt zum Frauenarzt geschickt um meine Schwangerschaft bestätigen zu lassen. Meine Frage an sie bekomme ich Beschäftigungsverbot? da wir in unserer WG einige Patienten haben die einen Keim in sich tragen und die Infektionsgefahr groß wäre sprach mein Teamleiter von einem individuellen Beschäftigungsverbot von meiner Frauenärztin. geht ein beschäftigungsverbot bereits ab der 5 ssw? Ganz liebe Grüße
Hallo, der FA bescheinigt die Schwangerschaft und der Ag versucht, Sie so einzusezen,dass keine Gefährdung eintritt. Dafür macht er eine Gefährdungsbeurteilung. Der AG entscheidet dann, ob er Ihnen ein BV erstellt.Und das geht auch schon ab Feststellung der Schwangerschaft. Liebe Grüße NB
Johidesi
Ich arbeite beim ambulanten Pflegedienst und habe sofort ein BV bekommen.. Hätte der FA es nicht eh ausgesprochen, hätte die Firma es ausgesprochen. Ist aber nicht überall so.
Mitglied inaktiv
Wenn du wegen der Arbeit ein BV bekommen muss, muss der AG es erteilen. Der Frauenarzt darf das nicht. Ausserdem sind AG angewiesen, für alle Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, zu prüfen ob Alternativen für die Schwangere vorhanden sind. Gibt es die nicht, wäre ein BV das letzte Mittel der Wahl. Der betrieb muss deine Schwangerschaft der Aufsichtsbehörde melden. Wie du siehst, ist ein BV nicht so einfach möglich
Felica
Keine Ahnung, das muss der AG entscheiden. Der ist in der Pflicht. Dein Frauenarzt darf es in dem Falle gar nicht. Wende dich an das gewerbeamt wenn der AG seiner Fürsorge nicht nachkommt. Er muss mittels Gefährdungsbegutachtung den Arbeitsplatz bewerten.
mellomania
entweder stellt der Frauenarzt durch eine serologie (blutentnahme) deinen immuntstatus fest oder der AG macht dies in dem der dich zum betriebsarzt schickt. auf grund des ergebnisses über eventuell fehlende immunitäten UND der gesetzlich vorgeschriebenen gefährdungsbeurteilung spricht der AG, und NUR DER, eventuell ein bv aus, wenn er KEINE ersatztätigkeiten für dich hat. hat er die, musst du sie annehmen, auch wenn sie nicht deiner qualifiaktion entsprechen. nur wenn er überhaupt keine möglichkeit hat, dich anderweitig, auch im büro, telefon, rechnungen, etc, einzusetzen, spricht er als allerletzte möglichkeit in bv aus. der arbeitsplatz muss , wenn er kein bv aussprich, angepasst werden, sodass du nicht alleine schwer heben darfst. wende dich bei fragen an die aufsichtsbehörde eures betriebes.
Ähnliche Fragen
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe. Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt. Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen