Stefanie9591
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin in der 5 ssw und arbeite in der außerklinischen Intensivpflege ich habe gestern meinen Teamleiter von der Schwangerschaft informiert und dieser hat mich heute direkt zum Frauenarzt geschickt um meine Schwangerschaft bestätigen zu lassen. Meine Frage an sie bekomme ich Beschäftigungsverbot? da wir in unserer WG einige Patienten haben die einen Keim in sich tragen und die Infektionsgefahr groß wäre sprach mein Teamleiter von einem individuellen Beschäftigungsverbot von meiner Frauenärztin. geht ein beschäftigungsverbot bereits ab der 5 ssw? Ganz liebe Grüße
Hallo, der FA bescheinigt die Schwangerschaft und der Ag versucht, Sie so einzusezen,dass keine Gefährdung eintritt. Dafür macht er eine Gefährdungsbeurteilung. Der AG entscheidet dann, ob er Ihnen ein BV erstellt.Und das geht auch schon ab Feststellung der Schwangerschaft. Liebe Grüße NB
Johidesi
Ich arbeite beim ambulanten Pflegedienst und habe sofort ein BV bekommen.. Hätte der FA es nicht eh ausgesprochen, hätte die Firma es ausgesprochen. Ist aber nicht überall so.
Mitglied inaktiv
Wenn du wegen der Arbeit ein BV bekommen muss, muss der AG es erteilen. Der Frauenarzt darf das nicht. Ausserdem sind AG angewiesen, für alle Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, zu prüfen ob Alternativen für die Schwangere vorhanden sind. Gibt es die nicht, wäre ein BV das letzte Mittel der Wahl. Der betrieb muss deine Schwangerschaft der Aufsichtsbehörde melden. Wie du siehst, ist ein BV nicht so einfach möglich
Felica
Keine Ahnung, das muss der AG entscheiden. Der ist in der Pflicht. Dein Frauenarzt darf es in dem Falle gar nicht. Wende dich an das gewerbeamt wenn der AG seiner Fürsorge nicht nachkommt. Er muss mittels Gefährdungsbegutachtung den Arbeitsplatz bewerten.
mellomania
entweder stellt der Frauenarzt durch eine serologie (blutentnahme) deinen immuntstatus fest oder der AG macht dies in dem der dich zum betriebsarzt schickt. auf grund des ergebnisses über eventuell fehlende immunitäten UND der gesetzlich vorgeschriebenen gefährdungsbeurteilung spricht der AG, und NUR DER, eventuell ein bv aus, wenn er KEINE ersatztätigkeiten für dich hat. hat er die, musst du sie annehmen, auch wenn sie nicht deiner qualifiaktion entsprechen. nur wenn er überhaupt keine möglichkeit hat, dich anderweitig, auch im büro, telefon, rechnungen, etc, einzusetzen, spricht er als allerletzte möglichkeit in bv aus. der arbeitsplatz muss , wenn er kein bv aussprich, angepasst werden, sodass du nicht alleine schwer heben darfst. wende dich bei fragen an die aufsichtsbehörde eures betriebes.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlänge ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots. Ich bin in der 16 SSW schwanger und mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt) Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt. Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Die letzten 10 Beiträge
- Jobcenter macht Druck
- Regelung Umgangsrecht
- Schulunfall - Brille beschädigt - wer zahlt?
- Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach Krankengeld
- Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende Elternzeit von Kind 1
- Wie formuliert man Widerspruch fürs Amtsgericht.. dringend
- Namensänderung
- Ausklammern aufgrund Schwangerschaftsbedingterkrankschreibung
- Kündigung in Elternzeit
- Steuerklassenwechsel im Beschäftigungsverbot