Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bekomme ich Beschäftigungsverbot

Frage: Bekomme ich Beschäftigungsverbot

Stefanie9591

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin in der 5 ssw und arbeite in der außerklinischen Intensivpflege ich habe gestern meinen Teamleiter von der Schwangerschaft informiert und dieser hat mich heute direkt zum Frauenarzt geschickt um meine Schwangerschaft bestätigen zu lassen. Meine Frage an sie bekomme ich Beschäftigungsverbot? da wir in unserer WG einige Patienten haben die einen Keim in sich tragen und die Infektionsgefahr groß wäre sprach mein Teamleiter von einem individuellen Beschäftigungsverbot von meiner Frauenärztin. geht ein beschäftigungsverbot bereits ab der 5 ssw? Ganz liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der FA bescheinigt die Schwangerschaft und der Ag versucht, Sie so einzusezen,dass keine Gefährdung eintritt. Dafür macht er eine Gefährdungsbeurteilung. Der AG entscheidet dann, ob er Ihnen ein BV erstellt.Und das geht auch schon ab Feststellung der Schwangerschaft. Liebe Grüße NB


Johidesi

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Ich arbeite beim ambulanten Pflegedienst und habe sofort ein BV bekommen.. Hätte der FA es nicht eh ausgesprochen, hätte die Firma es ausgesprochen. Ist aber nicht überall so.


Mitglied inaktiv

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Wenn du wegen der Arbeit ein BV bekommen muss, muss der AG es erteilen. Der Frauenarzt darf das nicht. Ausserdem sind AG angewiesen, für alle Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, zu prüfen ob Alternativen für die Schwangere vorhanden sind. Gibt es die nicht, wäre ein BV das letzte Mittel der Wahl. Der betrieb muss deine Schwangerschaft der Aufsichtsbehörde melden. Wie du siehst, ist ein BV nicht so einfach möglich


Felica

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Keine Ahnung, das muss der AG entscheiden. Der ist in der Pflicht. Dein Frauenarzt darf es in dem Falle gar nicht. Wende dich an das gewerbeamt wenn der AG seiner Fürsorge nicht nachkommt. Er muss mittels Gefährdungsbegutachtung den Arbeitsplatz bewerten.


mellomania

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entweder stellt der Frauenarzt durch eine serologie (blutentnahme) deinen immuntstatus fest oder der AG macht dies in dem der dich zum betriebsarzt schickt. auf grund des ergebnisses über eventuell fehlende immunitäten UND der gesetzlich vorgeschriebenen gefährdungsbeurteilung spricht der AG, und NUR DER, eventuell ein bv aus, wenn er KEINE ersatztätigkeiten für dich hat. hat er die, musst du sie annehmen, auch wenn sie nicht deiner qualifiaktion entsprechen. nur wenn er überhaupt keine möglichkeit hat, dich anderweitig, auch im büro, telefon, rechnungen, etc, einzusetzen, spricht er als allerletzte möglichkeit in bv aus. der arbeitsplatz muss , wenn er kein bv aussprich, angepasst werden, sodass du nicht alleine schwer heben darfst. wende dich bei fragen an die aufsichtsbehörde eures betriebes.


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