jazzmyn
Hallo. Wir planen das dritte Mal schwanger zu werden. Die Elternzeit von 2 Jahren ist bald vorbei. Ich arbeite im heilpädagogischen Bereich und habe bei meiner ersten Schwangerschaft aus Sicherheitsgründen Beschäftigungsverbot bekommen. Die zweite Schwangerschaft war noch innerhalb der Elternzeit , demnach stellte sich die Frage nicht. Nun ja. Ist es so, dass im Falle einer Schwangerschaft Ende der Elternzeit, demzufolge ich wieder arbeiten müsste, aber definitiv Beschäftigungsverbot bekomme mein Ursprungsgehalt bekomme, was ich auch bei der ersten Schwangerschaft bekommen habe? Oder wie wird das gerechnet /ermittelt? Vielen Dank für die Hilfe. Greetz Jasmyn
Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Bitte berücksichtigen Sie, dass aufgrund der Gesetzesänderung der Arbeitgeber versuchen soll, Ihnen kein Beschäftigungsverbot auszusprechen sondern Sie umzusetzen. Liebe Grüße NB
-Talia-
Du bekommst das, was du auch ohne BV bekommen würdest. Würdest du beispielsweise nur 50% arbeiten wegen der Betreuung der älteren Kinder, bekommst du natürlich auch im BV nur 50% Gehalt. Sei dir aber nicht zuuu sicher, dass es ein BV gibt. Seit 2018 sind die Bedingungen schärfer geworden. Ein BV ist die allerletzte Maßnahme, wenn der AG alle anderen Möglichkeiten (zB die Umsetzung auf einen ungefährlichen Arbeitsplatz - Büro zB) ausgeschöpft hat.
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