Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beamtenrecht-2. Kind

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beamtenrecht-2. Kind

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Hallo! Ich hoffe, Sie können mir im Dschungel des Beamtentrechts ein wenig weiterhelfen. Bei der ersten Schwangerschaft war ich als Vollzeitkraft beschäftigt. Bis zum Ende der Mutterschutzfrist (8 Wochen nach der Geburt) habe ich von meinem Arbeitgeber Dt.Post volles Gehalt bezogen. Zur Zeit arbeite ich mit 15,4 Wochenstunden während des Erziehungsurlaubs (bewilligt bis 2003). Wenn ich in diesem Zeitraum ein zweites Kind bekäme, würde ich dann mein Teilzeitgehalt bis 8 Wochen nach der Geburt erhalten? Vielen Dank im voraus Andrea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe ANdrea, Beamtenrecht als solches gibt es nicht, sondern viele unterschiedliche Beamtenrechte. Es gibt dafür spezielle Erziehungsurlaubsverordnung. Wenden Sie sich an die Gewerkschaft. Gruß, NB


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