Monu
Ich habe im Forum gelesen: Es sei denn, dass du selbstständig bist. Dann kannst du ganze Jahre ausklammern, und hättest wieder das gleiche Geld wie bei deiner ersten Tochter. Meine Fragen hierzu: Gilt Kleingewerbe als Selbstständigkeit? Wie lange muss die Selbstständigkeit sein damit die Ausklammerung greift(Ich habe was von 1 Jahr vor der Geburt gelesen) Danke schonmal
Hallo, Auch ein Kleingewerbe reicht aus, wenn es in einem Steuerbescheid in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt bzw. im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr vor der Geburt genannt ist. Liebe Grüße NB
Dojii
Die selbstständige Tätigkeit muss im Steuerbescheid des Jahres vor Geburt oder im Steuerbescheid des Jahres der Geburt mit einem Betrag anders als 0 EUR (also mindestens +1 oder -1 EUR) aufgelistet werden. Dann greift die Verschieberegel, die du genannt hast. Sollte die selbstständige Tätigkeit allerdings erst kurz vorher angemeldet werden und/oder es offensichtlich erscheint, dass sie nur zur Verbesserung des Elterngeldes angemeldet wurde, dann kann die Elterngeldstelle das ganze auch genau überprüfen und ggf. auch ablehnen.
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