Hallo Frau Bader, mein Sohn wird im Mai 2 J. alt und hat ab 09/11 einen Kita-Platz. Ab 10/11 möchte ich wieder arbeiten. Daher teilte ich meinem Arbeitgeber schriftlich mit, dass ich 1.) die Elternzeit bis zum 30.09.11 verlängere und 2.) Teilzeittätigkeit nach Elternzeit beantrage. Ich führte zudem auf, dass ich die 20 Wochenstunden von Mo-Fr von 8-12 Uhr ableisten möchte ("gewünschte Verteilung"). Ich hatte die Vorgänge 1.) und 2.) bereits vorab mit meiner Vorgesetzten besprochen. (Nach der Elternzeit konnten bisher alle Mütter vormittags arbeiten; es passt in den Betriebsablauf.) Selbstverständlich bat ich um schriftliche Bestätigung. Fazit: Mein Arbeitgeber hat dem Antrag auf Teilzeitbeschäftigung zugestimmt. Bezüglich der Arbeitszeit hat er jedoch schriftlich festgelegt: "Die Einteilung der täglichen Arbeitszeit erfolgt in Absprache mit der Abteilungsleitung." Das finde ich natürlich unbefriedigend! Nach meinem Kenntnisstand habe ich jedoch keine Handhabe, eine bindende Bestätigung meiner "Wunscharbeitszeit" einzufordern. Richtig? Haben Sie diesbezüglich dennoch einen Tipp? Vielen Dank und freundliche Grüße Nina
Mitglied inaktiv - 26.03.2011, 22:59