Lissje1980
Sehr geehrte Frau Bader, in meiner letzen Schwangerschaft hat mich mein Hausarzt wegen meiner Psyche in ein individuelles Beschäftigungsverbot von Anfang an geschickt. Mit meiner Psyche hatte mit meinem Arbeitsbeginn angefangen und sich dann in eine Angststörung ausgebreitet. Ich war auch beim Neurologen und auch in Therapie 4 Jahre. Durch das Beschäftigungsverbot und Elternzeit ging es mir gut, wobei ich nach wie vor an einer Angststörung leide. Zudem hatte ich 2 Frühgeburten, eine in der 13 SSW und eine in der 20 SSW während der Elternzeit. Beim nächsten mal muss ein operativer Eingriff erfolgen und ich muss evtl viel liegen, was man aber noch nicht weiß. Nun ist es so, dass ich ab Januar wieder arbeiten gehen muss. Wie verhält es sich dann bei einer neuen Schwangerschaft und für den Fall, dass ich nicht liegen muss. Ich habe solche Ängste, weil ich nicht weiß, was auf mich zukommt. Mein Hausarzt darf wohl keins mehr ausstellen, es gäbe ein neues Gesetz, wonach nur noch der Arbeitgeber ein BV ausstellen darf. Ich mache mir so viele Gedanken. Das Arbeiten ging vor der SS mit Medikamenten gut, die ich aber in einer SS nicht einnehmen darf und eine Alternative gibt es auch nicht. Könnte ich durch eine Arbeitsunfähigkeit raus gezogen werden? Ich habe Angst, dass ich wieder eine Frühgeburt erleide und dadurch mein Kind verliere. Oder schicken die Ärzte mich trotz der psychischen Verfassung zur Arbeit? Vielen Dank und viele Grüße
Hallo, hört sich eher nach einer Krankschreibung an. In diesem Fall ist aber auch weiterhin ein BV vom FA möglich-muss aber gut begründet werden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Psychische Vorerkrankungen sind eher ein Fall für eine AU als ein BV. In jedem Fall ist eine vorhandene Kinderbetreuung Vorausssetzung für irgendwelche Lohnersatzleistungen. Ohne Kinderbetreuung hast du ein Problem, den Arbeitsvertrag zu erfüllen.
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