Babsi1978
Hallo Frau Bader, im November 2008 bekam ich meinen 1. Sohn. Bis zum Mutterschutz habe ich mehreren Jahre Vollzeit in einem Immobilienbüro gearbeitet. Ich war die einzige Angestellte in Ihrem Büro. Nach der Geburt meines Sohnes nahm ich 3 Jahre Elternzeit. Meine Chefin stellte in dieser Zeit eine neue Bürokraft in Teilzeit ein. Während der Elternzeit wurde ich 2011 erneut schwanger und bekam im April 2012 mein zweites Kind. Noch im August 2011, also noch in der ersten Elternzeit, bekam ich von meiner Chefin einen Brief mit der Kündigung meiner Stelle. Sie wußte zu diesem Zeitpunkt noch nichts von meiner zweiten Schwangerschaft. Daraufhin habe ich ihr mitgeteilt, daß ich erneut schwanger bin und Sie mich aus diesem Grund nicht kündigen darf. Doch das Arbeitsgericht entschied, daß die Kündung aufgrund eines Härtefalls (rote Zahlen) gerechtfertigt ist und die Kündigung war wirksam. Also bin ich von der 1. Elternzeit (3 Jahre) direkt in die 2. Elternzeit (3 Jahre) gegangen. ca. 2 Monate dazwischen bezog ich Krankengeld, da ich sonst noch 2 Monate bei ihr bis zum nächsten Mutterschutz hätte arbeiten müssen. Das wollten wir beide nicht mehr. Meine 2. Elternzeit endet nun Anfang April diesen Jahres. Meine Frage ist: Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der zweiten Elternzeit, bis ich etwas neues gefunden habe (Stelle)? Wieviel steht mir zu? Wie wird das Geld berechnet? Vielen Dank im Voraus,
Hallo, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur vefrügung stehen, bekomemn Sie Arbgeld 1 - evtl. anteilig (wenn nur TZ.-Arbeit möglich) . Allerdings wird das fiktiv berechnet. Liebe Grüße NB
peekaboo
Wie kann man da Elternzeit haben? Lg Peeka
Babsi1978
Da habe ich mich verschrieben, natürlich meinte ich Erziehungszeit und nicht Elternzeit. Ich beziehe auch kein Elterngeld mehr.
Sternenschnuppe
Wenn beide Kinder betreut sind, dann bekommst Du ALG1. Hattest Du Dich nach Ende des Vertrages denn da gemeldet ? Wie hoch das ist kann Dir keiner sagen, die berechnen das fiktiv nach so langer Zeit. Es gibt Eckpunkte wie Schulabschluss, Berufsabschluss etc.
Brina14.01
Hatte gerade so einen ähnlichen fall bei mir du musst dich 3 Monate vor Ende der Elternzeit arbeitslos und Arbeitssuchende melden dann steht dir je nachdem wieviele Stunden du dich bereitstellst prozentual Arbeitslosengeld 1 zu berechnet wird nach deinem letzten Lohn also nach dem was du in dem Büro verdient hast so war es bei mir... Bin in Mutterschutz aus meiner Stelle wegen Vertrags auslauf ausgeschieden habe 2 Jahre Elternzeit gemacht und nun steht mir alg1 zu...
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