Frage:
Arbeitslos nach EZ
Hallo Frau Bader,
folgende Situation bzw Eckdaten:
Geburt: Mai 2018
Elternzeit für 2 Jahre. TZ Wunsch nach 1,5 Jahren. Volles Elterngeld erhalten, aufgeteilt in Basiselterngeld und Elterngeld plus. Das letzte Mal Elterngeld plus bekomme ich im Oktober. Im November sollte dann meine TZ Beschäftigung greifen. AG wird mich kündigen , aufgrund betrieblicher Umstrukturierung.
Wie wird der Anspruch auf ALG berechnet? Wird das Elterngeld ausgeklammert?
Vielen Dank
von
Kornblume2016
am 12.09.2019, 09:05
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Arbeitslos nach EZ
Hallo,
in der Elternzeit sind sie nicht kündbar.
Es sei denn, der Arbeitgeber hat eine Ausnahmegenehmigung vom Gewerbeaufsichtsamt.
das Arbeitslosengeld berechnet sich anteilig nach Ihrem vollen Lohn und zwar so, dass die Stunden, die sie arbeiten können, als Maßstab genommen werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.09.2019
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Arbeitslos nach EZ
Du kannst doch gar nicht gekündigt werden. Frühestens nach deiner EZ
Mitglied inaktiv - 12.09.2019, 09:09
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Arbeitslos nach EZ
Ohne Zustimmung der Aufsichtsbehörde kannn der AG dir in der Elternzeit nicht kündigen. Das gilt selbst dann wenn du innerhalb dieser arbeitest.
von
Felica
am 12.09.2019, 09:24
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Arbeitslos nach EZ
Kann man nicht immer kündigen? Und der Arbeitnehmer geht dann halt einfach gegen die Kündigung vor. Hier werden auch Leute gekündigt mit unbefristeten Arbeitsverträgen die seit 10 Jahren im Unternehmen sind (Unternehmen geht es gut, größeres unternehmen). Die gehen dann vor Gericht und kriegen Abfindung. Ich würde gerne bleiben
von
Kornblume2016
am 12.09.2019, 09:53
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Arbeitslos nach EZ
Wenn du jetzt gekündigt wirst, musst du unbedingt dagegen vorgehen. Wird das Arbeitsamt auch so sehen.
Du hattest du schon geschrieben, dass du eigentlich jetzt zu Okt TZ in EZ arbeiten wolltest und dir das der AG nicht ermöglichen will...
Unter diesen Umständen würde ich mir was anderes suchen.
Mitglied inaktiv - 12.09.2019, 10:30
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Arbeitslos nach EZ
Und wie errechnet sich mein ALG?
von
Kornblume2016
am 12.09.2019, 10:34
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Arbeitslos nach EZ
und ich würde an deiner Stelle deine EZ auf 3 Jahre verlängern. Das kannst du ohne Zustimmung des AG, weil du im Erstantrag 2 Jahre genommen hast.
Dann kannst du bei einem anderen AG in TZ arbeiten ohne dass dein AG dich kündigen kann und nebenbei nen neuen Job suchen.
floe
von
la-floe
am 12.09.2019, 13:36