Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet zum 31.10.2024 und ab dem 01.11.2024 werde ich wieder als Verwaltungsangestellte im Rathaus tätig sein. Vor meiner zweiten Schwangerschaft war ich dort als Kassenleitung in Teilzeit mit 32 Wochenstunden beschäftigt (ich bin in dieser Gemeinde seit August 2018 angestellt). Nun habe ich fristgerecht (Ende Juli 2024) einen Antrag auf Arbeitsstundenreduzierung bei meinem Arbeitgeber gestellt und ihm mitgeteilt, dass ich wegen der Kinderbetreuung nur noch 28 Wochenstunden arbeiten kann und zu welchen Zeiten ich diese ableisten möchte. Im September habe ich den Stand der Dinge mündlich erfragt und mir wurde zugesagt, dass sich die Personalstelle bei mir meldet. Nun habe ich erst am 02.10.2024 die Rückmeldung von der Personalstelle erhalten, dass mir meine Arbeitszeitenreduzierung noch nicht fest zugesagt werden kann und einige offene Punkte in Klärung sind. Ich habe daraufhin bei meinem Geschäftsleiter angerufen und dieser hat gemeint, dass man mir die Stelle als Kassenleitung auf Grund der Stundenreduzierung noch nicht zusagen kann. Es gibt noch eine andere Kollegin, die diese Position in Vollzeit ausführen könnte. Zudem kann mir aktuell nicht gesagt werden, welche Stelle ich in Zukunft ausführen und wie ich eingruppiert werde. Sollte ich die Stelle als Kassenleitung nicht mehr bekommen, sind keine so hoch bezahlten Stellen zu besetzen. Nun habe ich zwei Fragen: Steht mir die Stelle als Kassenleitung weiterhin zu und kann ich nun niedriger eingruppiert werden, wenn mir eine andere, nicht gleichwertige Stelle angeboten wird? Mein Geschäftsführer meinte noch, dass er auch nicht nach zwei Jahren zurückkommen kann und die Stelle als Geschäftsstellenleitung erneut einfordern kann. Meine Elternzeit hat knapp 14 Monate gedauert und das so kurz vor Arbeitsbeginn noch nichts geregelt ist, erscheint mir mehr als kurzfristig. Freundliche Grüße sendet  D.S.