Fidibuss
Hallo Frau bader, Ich befinde mich derzeit im zweiten Jahr der elternzeit. Ab dem 1.10.werde ich mit 50% wieder anfangen zu arbeiten. Ich bin in der Krankenpflege tätig. Nun habe ich mir die tz stelle vorerst auf die Dauer der ez befristen lassen um danach, sollte die Betreuung meiner Tochter gewährleistet sein wieder voll zu arbeiten. Nun verlangt mein ag von mir mich ein halbes Jahr vor Ablauf der ez zu entscheiden ob ich ab naechstem Jahr nun voll oder tz arbeiten möchten. In seinem schreiben stand: Gem. Paragraph 1a Abs.1 der Anlage 5 zu den avr ist ein Antrag auf Verlängerung der arbeitszeitreduzierung spätestens sechs Monate vor Ablauf der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung zu stellen. Ist dies wirklich so? Ich kann doch im November noch nicht sagen, wie die betreuungssituation meiner Tochter nächstes Jahr im Mai ist! Für ihre Antwort bin ich sehr dankbar!!!!
Hallo, sie arbeiten dann ja wohl bei der Caritas! Das steht dort tatsächlich drin: http://schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-anlage05.htm#1a Liebe Grüße, NB
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