Kind (geb. Juli 17) hat zum 1.10.18 einen Krippenplatz bekommen (geplant war zum 1.8. oder 1.9.18). KV arbeitet Vollzeit und hat dieses Jahr bereits zwei Monate Elternzeit und 30 Tage Urlaub genommen. Hinzu kommt, dass er bereits mehrere Wochen am Stück erkrankt war. Das er nochmal zu Hause bleiben kann, fällt somit erstmal weg. KM hat beim AG mündlich gesagt, dass sie zum 1.10.18 ihre Arbeit wieder TZ in EZ aufnehmen wird (die Stunden sind auf drei Tage aufgeteilt, somit zwei freie Tage-genau das, was KM jetzt gerne möchte). Jetzt ist der Krippenplatz erst zum 1.10.18 frei, wegen Anbau, neue Gruppe, wird es eher nicht klappen. Kann die KM ihrem AG mitteilen, dass sie erst zum 15.10.18 oder 1.11.18 kommt? Sie würde dann mit Urlaub starten, welchen sie eigentlich für Dezember (Krippenschließzeit) bräuchte. Kann ihr AG das ablehnen, da die Stelle ab dem 1.10.18 zu besetzen ist (eine VZ wird auf zwei Mitarbeiter in TZ umgewandelt, beide Mütter während TZ in EZ arbeitend. Andere Mutter kann ihre Stunden für die Zeit nicht mit übernehmen.) Da der Krippenplatz laut Erstaussage spätestens hätte im September starten sollen und nun die Bauarbeiten nicht fertig werden, hat die KM irgendwelche Ansprüche welche sie geltend machen kann? Kind eher einzugewöhnen ist nicht möglich, wegen o.g. Grund. Eltern versuchen zurzeit jemanden zu organisieren, der die Eingewöhnung übernehmen kann (gestaltet sich schwierig, da Oma 1 zu der Zeit das andere Enkelkind bereits in eine Kita eingewöhnt, Tante usw. berufstätig sind und Oma 2 wohnt über 150km entfernt). KM würde die Eingewöhnung gerne selber machen. Krippenplatz wäre von 7:30-15 Uhr. Eingewöhnungszeit wird von der Kita für mind. 2 Wochen festgesetzt. Was tun?
von Ani123 am 03.07.2018, 17:35