Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kurz vor Arbeitsbeginn wieder schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kurz vor Arbeitsbeginn wieder schwanger

Familiemueller2021

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Hallo ich habe bis 25.11.2022 Elternzeit. Und habe jetzt positiv getestet. In meiner letzten Schwangerschaft hatte ich ein Beschäftigungsverbot, da ich als Elektrikerin arbeite. Wenn ich jetzt schon schwanger bin habe ich dann überhaupt ein Anrecht wieder arbeiten zu gehen und dann auf das Beschäftigungsverbot. Wann muss ich meinem Arbeitgeber Bescheid geben ? Zahlt die Krankenkasse trotz vorheriger Empfängnis vor Arbeitsbeginn das Beschäftigungsverbot? Darf mein Arbeitgeber noch deshalb kündigen? Danke im Voraus. Familie Müllet


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ein BV greift ab dem ersten Tag nach der EZ (Sie müssen nicht wirklich arbeiten) 2. Sie haben besonderen Kündigungsschutz Liebe Grüße NB


User-1722183313

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Hallo, ab Bekanntgabe der SchS hast du Kündigungsschutz. Bis Ende November läuft deine EZ normal weiter. Danach gehst du am ersten Arbeitstag zu deiner Arbeit, wie es vertraglich geregelt ist. Wenn du die SchS bekannt gibst, macht dein Chef eine Gefährdungsbeurteilung. Kann er dir keine andere Beschäftigung anbieten und die Arbeit ist nicht schwangerschaftskonform, bekommst du ein BV und das Gehalt laut Vertrag.


Berlin!

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Es gibt keine Pflicht, die Schwangerschaft mitzuteilen und auch keine Frist, innerhalb der das geschehen muss. Arbeitsrechtlicher Schutz von schwangeren und Müttern kann aber nur gewährleistet werden, wenn Deine Arbeitgeberin weiß, dass Du schwanger bist. Weil du schwanger bist, bist Du im Moment ordentlich unkündbar. Schwangere genießen einen umfassenden Kündigungsschutz. Du machst jetzt die Elternzeit wie geplant und genehmigt zu Ende, dann gehst Du zur Arbeit und teilst mit, dass du schwanger bist. Ob dir dann ein bv ausgesprochen wird hängt davon ab, ob die Voraussetzungen vorliegen. Bekommst Du ein BV, bekommst Du den Lohn, den Du ohne BV bekommen würdest.


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