ninihdt
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (vorher Vollzeit) und übe eine Teilzeittätigkeit bei einem anderen AG mit 30 Wochenstunden aus. Der Vertrag ist befristet aufgrund einer Elternzeitvertretung. (aber nicht für die Dauer meiner Elternzeit). Die Befristung endet aber ein paar Monate nach dem Ende meiner Elternzeit, quasi wenn die andere Dame ihre Elternzeit beendet. Wer zahlt bei einer erneuten Schwangerschaft den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und wie hoch fällt dieser aus? Zahlen beide AG oder zahlt mein alter AG auf Grundlage meiner Vollzeitbeschäftigung wenn ich die Elternzeit zum Mutterschutz kündige (ist natürlich mein Wunsch). Endet dann die Teilzeittätigkeit automatisch oder muss ich einen Aufhebungsvertrag schließen? Oder zahlen beide? An welche Stellen kann ich mich noch wenden? Vielen Dank!
Hallo, das Problem ist, dass Sie, wenn die Elternzeit endet, gar nicht beide Tätigkeiten ausüben könnten. Deshalb ist es der sauberste Weg, bei dem Teilzeit-Vertrag zu kündigen oder in Elternzeit zu gehen, wenn Sie das später weitermachen wollen und das Mutterschaftsgeld von dem ursprünglichen Arbeitgeber zu erhalten. Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Anfang April 2017 unser erstes Kind bekommen und Elternzeit bis Anfang April 2020 genommen. Während der Elternzeit habe ich ab Oktober 2018 in Teilzeit gearbeitet. Mitte April 2020 begann nun die vorgeburtliche Mutterschutzfrist für unser zweites Kind. Meine erste Elternzeit endete eine Woche vor Beginn des Mutte ...
Hallo! Ich bin derzeit in Elternzeit, welche ich bis zum 20.05.2022 verlängert habe, da ich ab dem 21.05.2022 wieder in Mutterschutz mit dem 2. Kind bin. Ich habe in dieser Zeit nicht in TZ gearbeitet, habe ich dennoch ein Anrecht auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld? Vielen lieben Dank Supercricket
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hätte eine kurze Frage bezüglich dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Ich habe vor zwei Wochen mit dem zweiten Kind entbunden. Um in den Mutterschutz zu gehen, habe ich dazu die Elternzeit für mein erstes Kind vorzeitig beendet. Aktuell bin ich also im Mutterschutz und habe bereits von der Krankenkasse m ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und arbeite in der Elternzeit in Teilzeit (20h pro Woche). Vor der Geburt und der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Ich habe die Elternzeit bis zum 2. Geburtstag meines Sohnes beantragt, die Teilzeitbeschäftigung allerdings auf unbestimmte Zeit. Nun bin ich wieder schwanger u ...
Guten Tag Frau Bader, Vor der Geburt erster Kind habe ich in Teilzeit gearbeitet. Mein erstes Kind ist geboren 2022.02, ich habe Elternzeit 2 Jahre und Elterngeld für 1 Jahre genommen. Jetzt Ich bin wieder schwanger ET 2023.08 und habe schön vorzeitig mein Elternzeit beendet. Wegen beginn der neuen Mutterschutzfrist. Wird dann der Arbeitg ...
Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...
Hallo Frau Bader, bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet. Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
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