candis
Sehr geehrte Frau Bader, mein Entbindungstermin ist der 10.05.2018, meine Mutterschutzfrist beginnt am 29.März 2018. Ich bin nicht schwangerschaftsbedingt erkrankt und beziehe seit dem 01.01.2018 Krankengeld. Leider ist nicht bekannt, ab wann ich wieder arbeiten kann. (komplizierter Fersenbeinbruch) Wie wirkt sich das auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld aus? Werden die letzten 3 Monate vor Beginn der Schutzfrist herangezogen, laufe ich Gefahr 0€ zu erhalten, falls ich bis zum 29. März nicht gesund bin, ist das richtig??? Bin total verzweifelt. Liebe Grüße Candis
Hallo, nein, Sie erhalten den Zuschuss trotzdem. Lieeb Grüße NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Anfang April 2017 unser erstes Kind bekommen und Elternzeit bis Anfang April 2020 genommen. Während der Elternzeit habe ich ab Oktober 2018 in Teilzeit gearbeitet. Mitte April 2020 begann nun die vorgeburtliche Mutterschutzfrist für unser zweites Kind. Meine erste Elternzeit endete eine Woche vor Beginn des Mutte ...
Hallo! Ich bin derzeit in Elternzeit, welche ich bis zum 20.05.2022 verlängert habe, da ich ab dem 21.05.2022 wieder in Mutterschutz mit dem 2. Kind bin. Ich habe in dieser Zeit nicht in TZ gearbeitet, habe ich dennoch ein Anrecht auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld? Vielen lieben Dank Supercricket
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hätte eine kurze Frage bezüglich dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Ich habe vor zwei Wochen mit dem zweiten Kind entbunden. Um in den Mutterschutz zu gehen, habe ich dazu die Elternzeit für mein erstes Kind vorzeitig beendet. Aktuell bin ich also im Mutterschutz und habe bereits von der Krankenkasse m ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und arbeite in der Elternzeit in Teilzeit (20h pro Woche). Vor der Geburt und der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Ich habe die Elternzeit bis zum 2. Geburtstag meines Sohnes beantragt, die Teilzeitbeschäftigung allerdings auf unbestimmte Zeit. Nun bin ich wieder schwanger u ...
Guten Tag Frau Bader, Vor der Geburt erster Kind habe ich in Teilzeit gearbeitet. Mein erstes Kind ist geboren 2022.02, ich habe Elternzeit 2 Jahre und Elterngeld für 1 Jahre genommen. Jetzt Ich bin wieder schwanger ET 2023.08 und habe schön vorzeitig mein Elternzeit beendet. Wegen beginn der neuen Mutterschutzfrist. Wird dann der Arbeitg ...
Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...
Hallo Frau Bader, bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet. Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...
Guten Tag Frau Bader, Bei mir liegt folgende Situation vor: Die Elternzeit für meinen älteren Sohn endete am 27.06.25. Der Mutterschutz für meine erneute Schwangerschaft begann am 21.07.25. Damit die Elternzeit meines Sohnes passgenau zum 21.07.25 endet, habe ich die Elternzeit nur bis zum 20.07.25 verlängert. Da ich während meiner Eltern ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Ausklammerung 0 Monat 14.Lebensmonat ohne Elterngeldbezug
- Jahressonderzahlung beim 2. Kind
- Beschäftigungsverbot nach kurzer Rückkehr aus Elternzeit
- Auszug
- Ki Ta
- Elternzeitende/Vollzeit Urlaubsabbau/Tz in Elternzeit
- Stundenbasis
- Beamtin wird im Mutterschutz krank. Wird Lohn weitergezahlt und Elterzeit verschiebt sich
- Rückfrage zu Elterngeld & Partnermonate - Welcher Vergleichszeitraum gilt für den Nachweis des Einkommensverlustes?