Anastasia1405
Hallo Frau Bäder, ich befinde mich momentan jetzt im 2 EZ Jahr nun möchte ich einen Mini Job bei meinem derzeitigen Arbeitgeber machen. Mein Arbeitgeber sagt ich müsste eine einzelvertragliche Änderung machen mit ihm und zwar hatte ich bisher immer Vollzeit gearbeitet und jetzt müssten wir das ändern auf Mini Job 450 € Basis. Meine Frage ist wenn meine Elternzeit vorbei ist gilt dann wieder mein alter Arbeitsvertrag?
Hallo, das kommt darauf an, wasa Sie vereinbaren. Wenn der alte Vertrag weiter bestehen soll, muss das ausdrücklich im Vertrag stehen. Liebe Grüße NB
malini
Achte darauf, dass der Minijob auf die EZ begrenzt ist, dann tritt nach der EZ der VZ-Vertrag wieder inkraft.
Anastasia1405
Danke für die Antwort!
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