Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeiten in Elternzeit

Frage: Arbeiten in Elternzeit

Anastasia1405

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Hallo Frau Bäder, ich befinde mich momentan jetzt im 2 EZ Jahr nun möchte ich einen Mini Job bei meinem derzeitigen Arbeitgeber machen. Mein Arbeitgeber sagt ich müsste eine einzelvertragliche Änderung machen mit ihm und zwar hatte ich bisher immer Vollzeit gearbeitet und jetzt müssten wir das ändern auf Mini Job 450 € Basis. Meine Frage ist wenn meine Elternzeit vorbei ist gilt dann wieder mein alter Arbeitsvertrag?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt darauf an, wasa Sie vereinbaren. Wenn der alte Vertrag weiter bestehen soll, muss das ausdrücklich im Vertrag stehen. Liebe Grüße NB


malini

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Achte darauf, dass der Minijob auf die EZ begrenzt ist, dann tritt nach der EZ der VZ-Vertrag wieder inkraft.


Anastasia1405

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Danke für die Antwort!


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