Mitglied inaktiv
Hallo. Ich habe meine Erziehungszeit für 3 Jahre beantragt und gleichzeitig meinen Arbeitgeber gebeten, mich jetzt für 2 Tage die Woche zu beschäftigen. Dies hat mein AG abgelehnt mit der Begründung, sie hätten 3 Jahre EZ eingeplant. Nun ist es aber so, daß mein AG ständig für neue Arbeitskräfte inseriert. Bedarf ist also da und der Betrieb hat auch mehr als 15 Angestellte. Kann ich auf den Teilzeitjob bestehen? Meine EZ möchte ich aber über die 3 Jahre behalten um danach noch ein Anrecht auf meine Vollzeitstelle zu haben. Danke
Hallo, Der Anspruch auf Teilzeit im EU besteht nur, wenn das Kind nach dem 01.01.01 geboren ist. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Gruß, NB
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