Brigitte76
Hallo, Ich bin seit 10 Jahren in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. War nun bis Januar 2015 in Elternzeit und habe das letzte Jahr der Elternzeit Hartz 4 erhalten. Seit Januar bin ich wieder Teilzeit zu meiner Stelle zurückgekehrt. Habe zusätzlich zu meinem Gehalt mit ALG2 "aufgestockt" Ich bin nun erneut schwanger und werde vorraussichtlich am 27.10. 2015 entbinden. Habe ich Anpruch auf Elterngeld? Normalerweise errechnet sich das Elterngeld aus dem Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt, aber ich habe weniger Monate an sozialversicherungspflichtigem Einkommen obwohl ich in einem ständigen Arbeitsverhältnis stehe. Von Oktober 2014 bis Anteilig Januar 2015 ausschliesslich HArtz4 danach mein Gehalt plus Aufstockend ALG2 Vielen Dank Mit freundlichen Grüssen Brigitte :)
Hallo, es wird der Lohn der letzten 12 Mo. zu Grunde gelegt. Das H IV bleibt dabei unberücksichtigt. Der Mindestbetzrag ist 300 € (plus Geschwisterbonus). Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, Du hast Anspruch. Dein Lohn wird addiert so oft er da war bis zum Mutterschutz, der Rest sind leider Nullrunden. Du könntest auf den Mutterschutz vor der Geburt verzichten, der ist ja freiwillig, um mehr Einkommen zu generieren. Von der Summe erhältst Du dann 67% ( oder sind es jetzt 65% ? ) Elterngeld. Für den Rest ist dann der Vater des Kindes zuständig, also auch Deinen Unterhalt. Egal ob verheiratet oder nicht. Unter Umständen kommt da nur der Mindestsatz von 300€ bei raus.
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