Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

an alle die mir helfen können Kündigungsschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: an alle die mir helfen können Kündigungsschutz

Mitglied inaktiv

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hallo ich habe einige fragen zum kündigungsschutz, ich habe das noch nicht ganz kapiert. habe mir auch schon einige berichte durchgelesen. aber ich glaub ich bin zu blöd, kein wunder das mich mein ag nicht wieder haben möchte. also, mein sohn ist am 28.12.2003 geboren worden. ist es richtig das der 29.12.04 mein erster arbeitstag ist?heute am 01.10.04 hat er mir schon mal telefonisch mitgeteilt das er mich nicht mehr beschäftigen möchte, was muß ich jetzt rein rechtlich beachten?und was kann ich tun um mir das spießruten laufen zu ersparen(kaffee kochen). ich arbeite seid 16.05.1998 in der firma von 3 mitarbeitern u. 1 ag ich glaub ich habe noch nicht mal recht auf abfindung?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie schriftl. ein Jahr beantragt haben, müssen Sie am Geburtstag wieder hingehen. Eine wirksame Kü. liegt nicht vor. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Tatsächlich etwa wirr das ganze... :-) heute ist der 1.11., richtig? Und dann: wie lange hast Du Elternzeit genommen? Schriftlich? Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Hallo! Also, wenn ich das richtig lese, hast Du für ein Jahr Erziehungsurlaub beantragt. Wenn Dein Sohn am 28.12.2003 geboren wurde, musst Du am 28.12.2004 wieder arbeiten gehen. Wenn Dein Arbeitgeber Dich nicht weiterbeschäftigen will, dann muss er Dir formell kündigen. Eine Abfindung steht Dir nicht zu, da dazu der Betrieb zu klein ist. Außerdem muss man sich mit Arbeitsrecht nicht gut auskennen müssen, wenn man nicht damit zu tun hat. Mach Dir mal keine Gedanken, Du bist bestimmt nicht blöde ;-) Gruß Daniela


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