Marry2011
Guten Abend Frau Bader Es handelt sich um ein, vom AG ausgestelltes, generelles Beschäftigungsverbot. Arbeitsplatz ist eine Zahnarztpraxis. Nun möchte der AG das BV gerne rückgängig machen bzw. umschreiben auf ein "parzielles"BV, sprich nur etwa 2 Std. täglich. Ist dies möglich?
Hallo, ja - aber das kann nur der FA entscheiden Liebe Grüsse, NB
Danii2307
bin Propylaxehelferin und sollte damals bei bekanntgabe der Schwangerschaft gleich zu Hause bleiben. Mein Chef war "not amused" das ich mir hab einfallen lassen schwanger zu werden. In der 10. SSW sollte ich dann urplötzlich nachmittags zum Telefondienst kommen. Da ich zu dem Zeitpunkt massive Probleme hatte mit Hyperemesis fiel das von meiner Seite aus flach denn ich lag dann oft im Krankenhaus. Durfte mir übelste Sprüche anhören. Mein Fa hat dann ein BV ausgeschrieben und fertig. Lass dich nicht fertigmachen und schau dich schon mal nach einen neuen Job um ... Lieben Gruß und gute Nerven Daniela
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