LadyMeike
Hallo,Frau Bader! Ich bin in der 11. SSW und zur Zeit Krankgeschrieben. Ich arbeite Teilzeit als Treppenhausreinigungskraft (etwa 6 Stunden/Tag). Steht mir jetzt schon ein Beschäftigungsverbot zu aufgrund der Sturzgefahr,des ständigen bückens und streckens und der scharfen Reinigungsmittel? Teilweise sind in den Kellern auch Rattenexkremente, Schimmel und ominöser Baustaub. Ich bin fast 32 und hatte im Mai eine Fehlgeburt. Herzlichen dank für ihre Antwort! Viele grüße
Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was ausgestellt wird: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. Das allgemeine BV kann auch der AG ausstellen, hier berät Sie im Einzelfall das Gewerbeaufsichtsamt. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Liebe Grüsse, NB
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