Hallo,
Ich habe ein individuelles Beschäftigungsverbot auf 4 Stunden. Nun bin ich seit 6 Wochen krank geschrieben und mein Arbeitgeber hat ein Teil vom Gehalt bezahlt. Jetzt hab ich ein Schreiben von der Krankenkasse bekommen, dass der Arbeitgeber 100% bezahlen muss. Stimmt das?
Vielen Dank und viele Grüße
von
Anika227
am 05.09.2018, 13:40
Antwort auf:
4 Std Beschäftigungsverbot
Hallo,
die Krankschreibung geht dem BV vor. Nach 6 Wo. fallen Sie in den Krankengeldbezug und bekommen nicht mehr vollen Lohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.09.2018
Antwort auf:
4 Std Beschäftigungsverbot
Das während des BV hätte er 100 Prozent zahlen müssen und den Ausfallbetrag von der Krankenkasse zurückbekommen.
Sobald die Krankschreibung galt, hättest Du normal 100 Prozent Lohnfortzahlung bekommen, da eine Krankschreibung das BV "unterbricht". Der Arbeitgeber hätte nichts mehr zurückbekommen.
Nach 6 Wochen Krankschreibung beginnt normal das Krankengeld - egal ob BV oder nicht.
Mitglied inaktiv - 05.09.2018, 13:56
Antwort auf:
4 Std Beschäftigungsverbot
Bei der Krankschreibung ist das anteilige BV nicht relevant. Der AG muss die normale Lohnfortzahlung 6 Wochen lang gewähren, danach zahlt die KK normalerweise Krankengeld.
Mitglied inaktiv - 05.09.2018, 20:38