katz2911
Hallo Frau Bader, Ich bin zum 3. Mal schwanger innerhalb von 3 Jahren. Im Oktober soll unser Kind zur Welt kommen. Die letzte Geburt war im Januar 2017, davor im Januar 2016. Bis Dezember 2015 habe ich gearbeitet und normales Gehalt bezogen. Darauf hat sich auch das Elterngeld für das 1. Und 2. Kind errechnet. Nun ist meine Elterngeldbezugszeit im Dezember 2017 geendet. Das heisst, in den letzten Monaten war ich zwar in Elternzeit, habe aber keine Einkünfte gehabt, kein Elterngeld bezogen. Meine Elternzeit endet zum 31.8.18, danach nehme ich ein paar Tage Resturlaub und ab dann bin ich wieder in Mutterschutz. Ich war bereits bei der Schwangerenberatung, dort könnten sie mir jedoch nicht weiter helfen, welcher Zeitraum für die Bemessung des Elterngeldes nun zählt. Im schlimmsten Fall, so meinte man dort, würden die Elternzeitmonate ohne Einkommen als 0 gerechnet und dann nur der Mindestsatz gezahlt werden. Wie schätzen Sie das ein? Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Liebe Grüsse, NB
Dojii
Es zählen die 12 Monate vor dem Beginn der neuen Mutterschutzfrist. Die beginnt den Daten nach im September 2018, also zählen dem Grunde nach die Monate September 2017 bis August 2018. September bis Dezember 2017 hast du noch Elterngeld bekomme. Diese vier Monate fallen raus und werden durch vier alte Lohnabrechnungen ersetzt, die beim zweiten Kind genutzt wurden. Die anderen 8 Monate sind tatsächlich leider 0, da du dort weder gearbeitet noch Elterngeld bekommen hast. Das Elterngeld für Kind 3 wird also sehr viel weniger werden, als noch bei Kind 1 oder 2. Wenn du in etwa immer gleich verdient hast vor Kind 1, wird das neue Elterngeld wohl um etwa 60-70% geringer sein als noch bei Kind 2.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, anbei schreibe ich Ihnen, da ich einige Fragen hätte. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit bis zum 26.02.2026. Mein Mann und ich planen dieses Jahr ein zweites Kind. Beim ersten Kind habe ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten, da ich beim Hals-Nasen-Ohren Arzt arbeite. Meine Fragen ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Sehr geehrte Fr. Bader Ich bin derzeit in der 36 Woche schwanger meine Firma wo ich beschäftigt war ist wo ich in der 29 Woche Schwangerschaft in Insolvenz angemeldet meine Mutterschutzfrist ist ab dem 11.06.2025 bis 22.07.2025 da der Entbindungstermin steht der 23.07.2025 meine Frage ist wärende ich gekündigt jetzt oder wie läuft das gan ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am 26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...
Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen. Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Reha mit ...
Hallo Frau Bader, ich habe aktuell einen befristeten Arbeitsvertrag, der während meiner Schwangerschaft auslaufen wird. Ich vermute mal, dass ich nicht hochschwanger direkt einen neuen Job finde und erst mal Arbeitslosengeld 1 beantragen muss. 1. Wie würde es dann während des Mutterschutz weitergehen? Bekäme ich dann weiterhin Arbeitsloseng ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rückfrage zu Elterngeld & Partnermonate - Welcher Vergleichszeitraum gilt für den Nachweis des Einkommensverlustes?
- Mutterschutzlohn im Insolvenzverfahren
- Anspruch Kita-Platz trotz Erwerbsminderungsrente
- Vater ohne Wohnsitz
- Sozialversicherung bei Einmalzahlung
- Standortschließung während Teilzeit in Elternzeit
- Resturlaub während eines Minijobs in der Elternzeit
- Wird Urlaub aus Vollzeit nach EZ in Teilzeit umgerechnet?
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt