ichdiesteffi
Hallo, bin sehr verzweifelt, weil mir niemand weiterhelfen kann. Ich habe am 10.9.11 entbunden, nachdem ich bei meiner Vollzeitstelle und meinem 400- Job ein Beschäftigungsverbot hatte. (24-Stunden-Pflege, musste 90 Kilo Mann heben, der 400 Euro Job ist privat bei dieser Familie für die Nachtschichten) habe danach 1 Jahr Elternzeit beantragt. Muss also am 11.9.12 wieder anfangen. Nun bin ich wieder schwanger und bekomme mit Sicherheit wieder ein Beschäftigungsverbot. Und bekomme ja dann wieder meinen Lohn weiter. das ist mir alles klar. Nun mein Problem: während meiner Elternzeit habe ich, mit Einverständnis meines Hauptarbeitgebers, eine Teilzeitstelle bei einem ambulanten Pflegedienst angenommen (mein Hauptarbeitgeber konnte mir keine Teilzeitstelle anbieten). Bei dieser Teilzeitstelle bekomme ich auch ein Beschäftigungsverbot. Bekomme ich dann von allen 3 das Gehalt weiter? Oder muss ich die Teilzeitstelle kündigen? Der vertrag bei der Teilzeitstelle endet am 10.12.12 Hoffe sie können mir helfen. Dank schon mal im voraus!
Hallo, Sie bekommen so den Lohn als wenn Sie gearbeitet hätten. Und das bei jeder Stelle, die Sie dann zu dem Zeitpunkt inne gehabt hätten Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Du bekommst bist zum 10.09.12 nur den Teilzeitlohn. Ab dem 11.09. hättest du ja dann drei Jobs, also bekommst du ab da den Lohn aus den 3 Jobs. Und zwar bis zum 10.12.12, bis der Job beim ambulanten Pflegedienst beendet ist. Gruß Sabine PS: Wenn du 1 Jahr Elternzeit angemeldet hast (bei Geburtsdatum 10.09.), ist dein erster Arbeitstag der 10.09., bitte guck nochmal genau in die Bestätigung vom AG.
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