Mitglied inaktiv
guten tag! meine Tochter wird im Nov.08 3 Jahre alt und meine Elternzeit läuft somit aus. ich bin jedoch erneut schwanger ( das baby wird im märz 09 zur welt kommen) und möchte gern wissen, ob das arbeitsverhältnis bestehen bleibt und ich im anschluss an die jetzige elternzeit wieder in elternzeit gehen kann (was unlogisch erscheint, da diese ja erst 8 wochen nach geburt anfangen kann) oder ob ich im arbeitsverhältnis bleibe, jedoch kein entgelt beziehe (weil ich nicht arbeite (aufgrund eines umzuges von HH nach köln nehme ich die arbeit nicht wieder auf) und die neue elternzeit 8 wochen nach geburt beginnt? ich möchte wissen, ob ich mich nach ende der jetzigen elternzeit arbeitslos melden muss oder wenn o.g. zutrifft, ich mich nach der elternzeit des 2.kindes arbeitslos melde und dann mein gehalt von früher (gehalt vor 1.kind) angerechnet wird? mit freundlichen grüßen , BW
Hallo, er Vertrag besteht u Sie mùssen zwischen den beiden Elternzeiten bis zum Beginn der nàchsten EZ arbeiten gehen Liebe Grùsse, NB
Mitglied inaktiv
liebe Frau Bader, vielen dank für die antwort, das ist gut zu wissen. wie ist es in dem falle: wir sind von HH nach köln gezogen und die arbeit ist in HH und wir in köln, ich kann somit die arbeit nicht aufnehmen. gibt es eine möglichkeit, die zeit zu "überbrücken" ?um bei der firma zu bleiben? oder muss ich das arbeitsverhältnis auflösen (aufhebungsvertrag) und zum arbeitsamt gehen und mich arbeitssuchend melden? (kann /soll ich dem arbeitsamt mitteilen, dass ich schwanger bin oder lieber nicht??) mir konnte bisher keiner wirklich helfen, daher hoffe ich, sie können mir sagen, was sache ist, bevor ich jemandem das falsche mitteile..man weiss ja heutzutage nie.. viele grüße BW!
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