Diemuellers
Hallo, wie sieht es rechtlich aus, wenn ich gegen Ende meiner Elternzeit erneut schwanger bin? Nach meiner Elternzeit muss ich meinem AG leider kündigen, da wir familienbedingt in ein anderes Bundesland gezogen sind. Dementsprechend muss ich mir hier dann einen neuen AG suchen. Allerdings werde ich ja kaum eingestellt, wenn ich schwanger bin. Wie sieht das rechtlich aus? Welche Möglichkeiten habe ich? Gerade finanziell? Lieben Gruß
Hallo, einen neuen Ag suchen geht nicht, da Sie ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Ob Sie jetzt kündigen oder die EZ verlängern (s. vorherige Mail) ändert nichts daran, dass Sie keinen Lohn bekommen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du kannst dir doch jetzt schon einen neuen AG suchen und dort Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Wäre auch angebrachter für das neue Elterngeld. Außerdem hast du die Möglichkeit, sollte der neue Mutterschutz noch während der ez beginnen, diese auf einen Tag vor neuen Mutterschutz abzubrechen. Dann zahlt der AG seinen vollen Anteil zum Mutterschaftsgeld.
mellomania
wie lange hattest du elternzeit? wenn du nur 2 jahre hattest, würde ICH das 3. jahr dranhängen und mir einen neuen AG suchen und dort TZ in EZ arbeiten. der alte AG muss zwar zustimmen, kann aber nur wegen dringender betrieblicher belange ablehnen. dann wäre zumindest der versicherungsstatus geklärt.
Diemuellers
Ich würde gerne in Teilzeit arbeiten. Aber ich habe keine Möglichkeit. Mein Kind ist zu Hause und kann mit seinem 1 Jahr nicht auf sich selbst aufpassen ... Entschuldigt, ich meine das nicht böse. Aber die ganzen Regelungen erschüttern mich irgendwie.
mellomania
sorry, nicht böse gemeint aber wer elternzeit möchte, muss sich das leisten können. dein kind hat, von Rechtswegen her, anspruch auf betreuung AB dem 1. geburtstag. wenn ds nicht klappt, musst du halt in elternzeit bleiben. das muss allerdings ja so abgescihert sein, dass du es dir leisten kannst. du musst für dich entscheiden ob es eben geht oder nicht. der vater des kindes ist ja für die finanzielle versorgung auch zuständig. was dich daran erschüttert erschließt sich mir nicht. meine beiden waren mit 1 jahr im kiga und ich war arbeiten.
Diemuellers
Eigentlich alles!! Ich würde auch gerne arbeiten. Aber wir haben einen Platz erst ab August 2020 bekommen. Alleine lassen kann ich ihn nicht. Mein Mann und meine Eltern arbeiten alle, das ich niemanden hab der mal aufpassen könnte dauerhaft bzw. regelmäßig. Natürlich muss ein Kind finanziell überlegt sein, aber wir können ja nichts dafür oder es in dem Fall leider nicht beeinflussen, wann er einen Krippenplatz bekommt. Und das erschüttert mich schon. Man nimmt sich ja die Zeit für die Kinder, weil sie jemanden brauchen. Nicht weil ich zu faul zum arbeiten bin. Und demnach dann eben finanzielle Einbußen habe.. das finde ich schon blöd. Und wir reden hier ja nicht von einem mega großen Elterngeld. Das sind ja auch nur ein paar Öcken, die im Grunde auch nur für Anschaffungen für den Kleinen drauf gehen.
Diemuellers
Eigentlich alles!! Ich würde auch gerne arbeiten. Aber wir haben einen Platz erst ab August 2020 bekommen. Alleine lassen kann ich ihn nicht. Mein Mann und meine Eltern arbeiten alle, das ich niemanden hab der mal aufpassen könnte dauerhaft bzw. regelmäßig. Natürlich muss ein Kind finanziell überlegt sein, aber wir können ja nichts dafür oder es in dem Fall leider nicht beeinflussen, wann er einen Krippenplatz bekommt. Und das erschüttert mich schon. Man nimmt sich ja die Zeit für die Kinder, weil sie jemanden brauchen. Nicht weil ich zu faul zum arbeiten bin. Und demnach dann eben finanzielle Einbußen habe.. das finde ich schon blöd. Und wir reden hier ja nicht von einem mega großen Elterngeld. Das sind ja auch nur ein paar Öcken, die im Grunde auch nur für Anschaffungen für den Kleinen drauf gehen.
Mitglied inaktiv
Wenn es jetzt schon kaum passt, die Elternzeit unbezahlt zu nutzen, würde das mit einem 2. ja noch enger. Weil jeder Monat ohne Einkommen mindert das neue Elterngeld auf den Mindestsatz. Das müsst ihr auch bedenken
Felica
Ganz simpel, deine EZ endet und du bist dann schwanger. Da keine Kinderbetreuung bekommst du auch kein ALG1, damit müsstest du auch schauen wegen der Krankenversicherung. Wirst dann halt schwangere Hausfrsu, Elterngeld für Kind 2 wird noch weniger und Ansoruchcauf EZ hast du keine wenn kein AG. Mein Rat, mit dem AG sprechen das du die EZ verlängert. Damit wärst du solange beitragsfrei versichert. Dann holst du dir das OK das du innerhalb der EZ woanders arbeiten darfst in EZ. Bis zu 30 Std die Woche. Bei deiner Gemeinde weist du auf deinen gesetzlichen Anspruch auf Kinderbetreuung auf dem ersten Geburtstag hin. Auch das du notfalls klagt bzw Schadensansprüche geltend machst wegen Verdienstausfall weil du nicht arbeiten kannst wie geplant. Was natürlich voraussetzt das man einen AG hat. Hast du eine Kinderbetreuung, dann hast du Anspruch auf ALG1, selbst in der EZ. Wenn dann auch nur anteilig. Wenn du dann einen neuen AG hast, dann könnt ihr über Nr2 nachdenken.
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