pkaya
Hallo Frau Bader. Meine Elternzeit endet am 25.09.2014 ( habe nur 2 Jahre beantragt )und ich bin grad (30.08.2014) 4 Wochen Schwanger. Kann ich am 26.09.2014 normal arbeiten gehen, da wäre ich in der 8. Woche oder muss ich Elternzeit verlängern? ?? kann er das verlangen, wenn ich das nicht mmöchte? ?? würde gerne arbeiten gehen, weil wir das Geld Nötig haben.
Hallo, das können Sie frei entscheiden. Der AG kann Sie nicht zwingen, die EZ zu verlängern Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Gehe auf jeden Fall arbeiten. Jeder Euro Einkommen zählt fürs neue Elterngeld. Will er Dich nicht schwanger beschäftigen kann er Dich bezahlt freistellen. Du hast Kündigungsschutz.
pkaya
Danke für deine Antwort. .. Ich würde ja sehr gerne arbeiten gehen. Das sind immerhin halbes Jahr. Und die würden mir finanziell sehr gut tun. Aber was ist wenn er sagt iich MUSS die Elternzeit verlängern? ??? Wie wird übrigens das 2. Elterngeld berechnet? Das halbe Jahr wo ich arbeiten werde oder zählen auch die Monate die ich vor der ersten Schwangerschaft gearbeitet habe auch mit???
SumSum076
Wenn er sagt, du musst verlängern, dann musst du trotzdem nicht verlängern! Das entscheidest allein du! Der AG kann da nix sagen! Er kann dann auch nicht kündigen, denn du bist durch die Schwangerschaft geschützt. (und danach durch Elternzeit). Und du solltest arbeiten, weil fürs Elterngeld das Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz relevant ist. Das wären bei dir 6 Monate mit Elternzeit und 0 Euro Einkommen und 6 Monate mit Einkommen - wenn du arbeiten gehst! Es zählen keine Monate von vor der ersten Schwangerschaft mit rein! (Du solltest - wenn du arbeiten gehst - über die Ausklammerung des Mutterschutzes bei der Berechnung des Elterngeldes nachdenken) Gruß Sabine
pkaya
Vielen Dank an alle., die sich Zeit genommen haben, mir zu Antworten.
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