Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, der Erziehungsurlaub unseres ersten Kindes endet im Mai 2002. Im März 2001 erwarten wir unser zweites Kind, also während des Erziehungsurlaubes. Meine Frage: wie ist die rechtliche Lage/Verpflichtung zur Meldung der zweiten Schwangerschaft gegenüber dem Arbeitgeber?!?!? Muß ich ihn direkt nach ärztlicher Feststellung informieren (war bisher noch nicht beim Arzt). Danke für Ihren Rat! Gruß Loonie
Liebe Loonie, hierzu finden Sie im Forum schon ziemich viel . Zusammenfassend kann man sagen, daß die Mitteilung an den AG ja in erster Linie dem Zweck dient, daß dieser das MutterschutzG einhalten kann. Ansonsten gebietet es höchstens die Fairness,ihm so rechtzeitig Bescheid zusagen, daß er planen kann. Weiteren EU müssen Sie rechtzeitig (4 Wochen vor Beginn des neuen EU, also zum Ende des ersten EU). N. Bader
Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, Danke für Ihre Antwort die mir allerdings nicht ganz klar ist. Ist es nicht so, daß der EU für das zweite Kind ab Geburt des zweiten Kindes gerechnet wird ohne Berücksichtigung des ersten?!? Kann ich also Ihre Antwort bezüglich der "Meldepflicht" beim AG so deuten, daß ich ihn nicht nach einer ärztlichen Bestätigung informieren muß? Ich möchte nämlich die ersten Monate niemandem etwas sagen. Gruß Loonie
Liebe Loonie, im Prinzip haben Sie Recht: man kann nur bis zum 3. Lj. des 2. Kindes EU nehmen. Insofern ist das irgendwie Formalismus, wird aber so gemacht. Sagen müssen Sie erst mal nichts. N. Bader
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