Frage:
Schwanger nach Vertragsunterschrift
Halo Frau Ubbens,
Ich habe mal eine Frage zu einem Speziellen Fall. Und zwar bin ich momentan noch in Elternzeit. Eigentlich müsste ich ab 1.6. Wieder arbeiten, jedoch finde ich nun zum 1
8. Eine Stelle als Erzieherin im Kindergarten.
Leider hatte ich vor 10 Tagen eine Fehlgeburt. Wir versuchen es wieder und hoffen dass es schnell klappt. Allerdings muss ich mir ja vorerst trotzdem eine Arbeit suchen.
Heute hatte ich ein Vorstellungsgespräch, was total gut verlief. Ich kann sehr wahrscheinlich am. 1.8. Dort anfangen.
Wir verhält es sich, wenn ich z. B. In 2 Wochen den Vertrag unterschreibe und dann schwanger werde, sodass ich dir stelle am 1.8. Nicht antreten kann (ich würde direkt beschäftigungsverbot bekommen)
Würde ich dann wieder in die arbeitslosenschiene fallen oder würde ich dann trotzdem das vole Gehalt ab August bekommen? Oder gibt es Gehalt dann erst sobald ich die Stelle angetreten bin? Fragen über fragen.. Man überlegt natürlich nunx wie man's richtig Macht. Es wäre eine unbefristete Stelle und ich hätte sie einfach total gerne.
Ich hätte doch dann Kündigungsschutz oder?
Ich würde mich über eine aufklärende Antwort sehr freuen.
Liebe Grüße Silvia
von
SiBeu
am 07.05.2019, 00:23
Antwort auf:
Schwanger nach Vertragsunterschrift
Liebe Silvia,
Ihre Frage kann ich leider nicht beantworten. Bitte nutzen Sie das Rechtsforum von Frau Bader.
Viele Grüße Sylvia
von
Sylvia Ubbens
am 08.05.2019
Antwort auf:
Schwanger nach Vertragsunterschrift
Erstmal planst du so, als wärest du nicht schwanger.
Bist du es dann doch, dann teilst du es deinem AG mit.
Verlass dich nicht darauf, dass du ein BV bekommst. Das ist von Einrichtung zu Einrichtung verschieden. U.a.kommt es mit darauf an, wo sich welcher Raum befindet,... Zuallererst wirst du zum Betriebsarzt geschickt. Meine Schwester durfte beim 1.Kind bis zum Mutterschutz arbeiten, weil u.a. auch die Bebauung passte.
Bei der 2.Schwangerschaft hätte sie zwar nicht mehr mit den Kindern arbeiten dürfen, aber bsp. im Büro. Und da wären dann 3 Schwangere und Leitung gewesen. In ihrem Fall endete es anders-in EZ.
Daher verlasse dich nicht darauf. Der AG muss bei einer Frau immer damit rechnen, dass sie schwanger wird.
Meine Kollegin ist nach 10 Jahren wieder schwanger geworden; eine Andere nach 20 Jahren. Der AG hat insbesondere im zweiten Fall gar nicht mehr damit gerechnet.
Unbefristet ist immer gut.
Ich hoffe, du hast eine Betreuung für dein 1.Kind. Denn ohne Betreuung steht dir kein BV zu.
von
Ani123
am 07.05.2019, 00:48
Antwort auf:
Schwanger nach Vertragsunterschrift
Guten morgen,
Danke für die schnelle Antwort. Ein bv kriege ich denke ich auf jeden Fall. Eine Bekannte arbeitet auch doch und sie sagte dass alle dort bei ss ein bv bekommen. Aber natürlich verlasse ich mich darauf nicht.
Meine kleine wird. Zu einer tagesmutter betreut das ist abgedeckt.
Nur wie ist es denn, wenn die Stelle ab 1.8. Ist, ich aber zb im. Juni erfahre, dass ich schwanger bin? Sollte ich es sofort mitteilen? Bin. Da sehr ängstlich hatte schon 2 Fehlgeburten. (eine ist erst 10 Tage her) da hat man natürlich. Angst es so früh zu verkünden.
Aber ich wollte fragen wer zahlt für mich, wenn ich die Stelle garnicht erst antreten well ich vorher ss bin? Gilt dann trotzdem das Gehalt und der unbefristete arbeits Vertrag? Oder gilt das ganze erst wenn ich die Stelle am. 1.8. Antrete und es dann verkünde?
Liebe Grüße Silvia
von
SiBeu
am 07.05.2019, 08:16
Antwort auf:
Schwanger nach Vertragsunterschrift
Ich glaube, mit dieser Frage bist du im Forum "Erziehung" falsch.....
von
KielSprotte
am 07.05.2019, 09:12
Antwort auf:
Schwanger nach Vertragsunterschrift
bzw. Rückfrage:
Du schreibst, du bist in EZ, hattest eine Fehlgeburt, müsstest ab 1.6. wieder arbeiten, würdest aber lieber ab 1.8. bei einem anderen? AG anfangen.
Mir ist nicht ganz klar, ob du aktuell eine AG hast, bei dem du ab 1.6. wieder anfangen müsstest oder ob du aktuell keinen AG hast (dann währest du auch nicht mehr in EZ sondern Hausfrau und müsstest dich ja auch selbst versichern bzw. über deinen Mann familienversichern) und nun ein Angebot zum 1.8.
Mir ist auch nicht ganz klar, ob du aktuell in EZ mit Kind 1 bist und während dieser EZ eine FG erlitten hast, oder ob du meinst, nach der FG in EZ zu sein. dem wäre nicht so - so hart das klingt: eine FG ist keine Entbindung. Im Anschluss gibt es also keine EZ oder sonstige MuSchu sondern lediglich eine Krankschreibung.
Bist du aktuell mit Kind 1 in EZ und möchtest zum 1.8. woanders anfangen, musst du deinen alten Job innerhalb der EZ mit 3 Monaten Frist taggenau kündigen. Nach der EZ gelten die vertraglich festgelegten Fristen.
Du musst einem neuen AG keine Schwangerschaft vor Vertragsunterschrift mitteilen.
Allerdings solltest du damit rechnen, dass ein AG sicher nicht erfreut sein wird, wenn du unterschreibst und dann gleich am ersten tag mitteilst, schwanger zu sein. Kündigen kann er dir aber deswegen nicht - du unterliegst dann dem Kündigungsschutz.Im BV - auch wenn dieses sofort ausgestellt würde - würdest du dann das bekommen, was du auch ohne BV bekommen würdest.
Ein BV stellt der AG aus - und der ist verpflichtet, zunächst eine Arbeitsplatzprüfung vorzunehmen und diesen entsprechend dem MuSchu anzupassen oder dir eine Ersatztätigkeit zuzuweisen. Das kann auch Kaffe kochen und Akten sortieren sein. Bist du bei der Stadt angestellt, können die dich auch zB in andere städtische Einrichtungen versetzen und dort im Büro arbeiten lassen.
Die Bestimmungen zum BV haben sich verschärft - und zwar genau deswegen, weil so viele einfach eines ausstellen ohne jede Notwendigkeit und gerade im Kita und Schulbereich dadurch immer wieder Unterbesetzung auch zum Nachteil der Kinder entsteht. Aber das nur so nebenbei.
von
cube
am 07.05.2019, 10:51
Antwort auf:
Schwanger nach Vertragsunterschrift
Genau ich bin bis Ende Mai noch in EZ von meinem ersten Kind . Dass man bei einer FG keine weitere Elternzeit bekommt ist mir natürlich klar :D
Ich bin mit dem Arbeitsamt in Verbindung und würde für Juni und Juli alg bekommen und dann die Stelle ab dem. 1.8. Annehmen.
von
SiBeu
am 07.05.2019, 14:27
Antwort auf:
Schwanger nach Vertragsunterschrift
Also, den Vertrag kannst du unbedenklich unterschreiben - auch, wenn du bereits wieder schwanger sein solltest. Rein rechtlich darf man auf die Frage nach Schwangerschaft sogar lügen, da diese keinen Nachteil bei der Jobsuche bedeuten darf. Bekommst du dann sofort ein BV, erhältst du im BV das, was deinem Gehalt per Vertrag entsprechen würde.
Bedenke aber, das ein BV nur erteilt werden kann, wenn du auch eine Kinderbetreuung hast. Also selbst, wenn du vordem 1.8. wieder schwanger sein solltest, musst du eine Kinderbetreuung nachweisen können. Ein BV kann ja wieder aufgehoben werden oder aber (was niemand wünscht!) auch durch eine FG wieder hinfällig werden.
Aber warum willst du 2 Monate ALG beziehen? Du kannst doch auch so kündigen, dass du nahtlos in den neuen Job wechseln kannst? Vielleicht hast du sogar noch Resturlaub, der noch Zeit abdecken würde. Das wäre auf jeden Fall entspannter, weil kein Behördenkram erledigt werden muss.
Viel Glück auf jeden Fall!
von
cube
am 07.05.2019, 17:14
Antwort auf:
Schwanger nach Vertragsunterschrift
Ach ja und noch was: ein nahtloser Übergang von einem Job zum anderen hätte bei schneller Schwangerschaft natürlich auch den Vorteil, dass di für das neue EG keine Nullrunden wg. ALG hast.
von
cube
am 07.05.2019, 17:16