Guten Tag!
Ich verstehe leider nicht so ganz, wie ich meinen Elterngeldanspruch berechne und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Ich befinde mich in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Unser Baby soll am 01.06. kommen. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ablegen einer Prüfung, welche ich unbedingt hinter mich bringen will. Deswegen möchte ich auch erst genau einen Tag nach dieser Prüfung in den Mutterschutz gehen. Wenn dieser vorbei ist, möchte ich in Elternzeit gehen. Ich habe einen Anspruch auf ALG 1 aber ich weiß nicht so Recht, wie ich auf Basis dessen das Elterngeld berechne. Denn ich habe in zu diesem Zeitpunkt weder einmal ALG 1 bezogen, sondern nur Mutterschutzgeld von der Krankenkasse, noch möchte ich kombiniert ALG1 und Elterngeld beziehen (soweit ich gelesen habe, geht das irgendwie). Soweit Elterngeld die Nachteile ausgleichen soll, wenn man nicht arbeitet, trifft das ja bei mir nicht richtig zu.Auch ist mir nicht klar, wie der Bezug des Mutterschutzgeldes in die Berechnung einfließt- das ist ja kein Einkommen. Geht es jemandem ähnlich und kann mir helfen?
VG Natalie
von
Natalie2601
am 10.02.2015, 13:36
Antwort auf:
Wie berechne ich meinen Elterngeldanspruch bei ALG 1?
Hallo,
das Elterngeld wird nach den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes berechnet, außer die Monate, in denen Sie Mutterschaftsgeld oder EG bekommen haben.
Monate, in denen Sie Arbeitslosengeld 1 bekommen haben zählen mit 0 €.
da sie aber schreiben, dass sie kein Arbeitslosengeld eins bekommen sehen die Monate vor dem Mutterschutz und da scheinen Sie Lohn erhalten zu haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.02.2015
Antwort auf:
Wie berechne ich meinen Elterngeldanspruch bei ALG 1?
Welches Einkommen hast Du denn in den 12 Monaten vor Mutterschutz gehabt?
Also Einkommen, oder ALG1 oder was genau ?
von
Sternenschnuppe
am 10.02.2015, 14:32
Antwort auf:
Wie berechne ich meinen Elterngeldanspruch bei ALG 1?
Ich bekomme ein ganz normales Einkommen aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Der Tag an dem ich in Mutterschutz gehe ist exakt identisch mit dem Tag an dem ich theoretisch Anspruch auf ALG1 hätte, weil ich dann arbeitslos würde/werde- dann zahlt ja zuerst die KK im Mutterschutz und danach möchte ich nahtlos in Elternzeit gehen.
von
Natalie2601
am 10.02.2015, 16:05