Sehr geehrte Frau Bader, bei meinem Arbeitgeber habe ich 24 Monate Elternzeit beantragt. Bisher war geplant dass ich nach einem Jahr wieder Teilzeit in Elternzeit das Arbeiten anfange. Ich beziehe für diese 12 Monate das Basis-Elterngeld. Nun ist es aber so dass ich nach dem Jahr zu Hause (endet Ende August) noch nicht in Teilzeit anfangen möchte sondern voraussichtlich noch bis Januar 2018 zu Hause bleiben möchte. Reicht es hier aus lediglich meinen Arbeitgeber zu informieren oder müssen noch andere Schritte unternommen werden? Muss ich für die Monate ohne Elterngeldbezug etwas beachten? Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe!
von Nin2016 am 09.05.2017, 13:22